Was ist das: Üble Nachrede, Rufmord oder Verleumdung?

2 Antworten

Solang er keinen Schaden hat, bekommt er auch keinen Ersatz. Nach Wochen ihre vorwürfe zu beweisen, dürfte ihr auch schwerfallen. Vielleicht sollte er sie wegen Erpressungsversuch anzeigen. Oder - sich einfach mal mit ihr unterhalten, eh wieder wegen solcher Kindereien Steuergeld verbrannt wird.

Josii55 
Fragesteller
 28.10.2018, 19:46

Ich kenne seine Ex und mit der kann man nicht reden die alte hat ein knacks weg ! Soweit ich weiß macht sie das schon ziemlich lange. Sie will förmlich das er ihr in den Po kriecht. Jedesmal wenn er nicht nach ihrer Pfeife tanzt droht sie direkt !

Josii55 
Fragesteller
 28.10.2018, 19:47

Ihn geht es deswegen psychisch nicht gut !

cas65  28.10.2018, 19:51
@Josii55

Na dann - sollte er ihr evtl. zuvorkommen und sie anzeigen. Und zwar OHNE Vorwarnung. Vielleicht kennt er ja einige "Zeugen".

Josii55 
Fragesteller
 28.10.2018, 19:53
@cas65

Sie meinte zu mir das zwei weitere Typen da gepennt haben einer davon ist sein kumpel (in meinen Augen ist er kein Kumpel) er will das irgendwie bestätigen das mein kumpel sie vergewaltigt haben soll obwohl sein kumpel da auch geschlafen hat !

cas65  28.10.2018, 19:55
@Josii55

Na wenn es SEIN Kumpel ist, sollte er mal mit IHM reden?

Das ist Erpressung (§253 StGB), Verleumdung (§187 StGB) und Üble Nachrede (§186 StGB) Rufmord wäre Üble nachrede in Umgangssprachlich.