Wie läuft es bei der Polizei ab, wenn man Angezeigt wurde?
Hey.. Mein Ex hat mich Angezeigt wegen übler Nachrede und Verleumdung.
Was ich bisher so im Internet gelesen hab über die beiden Dinge, könnte er mich doch eigentlich nur Anzeigen, wenn ich Lügen über ihn erzählt hätte oder?
Es war halt so, um es kurz zu fassen, ich komm mir von dem verarscht vor.. hab es auch so meinen Freunden erzählt, dass ich mir so vorkomme und wie sich paar Szenen abgespielt haben.. Paar meiner Freunde kannte mein Ex auch durch mich.. Die waren aber eher nur bekannte als Freunde von ihm.. Aufjedenfall wollte mein Ex dann einen grüßen ( das war in der Rockfabrik ), der eine meinte dann zu ihm "nicht nachdem was du getan hast" .. Und paar andere hätten ihn angeblich böse angeschaut und keine Ahnung.. Das hat er so einer Freundin von mir erzählt.. Die mir das dann gesagt hat.
Hat er da jetzt Recht mich anzuzeigen obwohl ich nur meinen Freunden sagte wie das war, oder nicht?
Und wie läufts bei der Polizei ab?
Was ist, wenn die mir nicht glauben, nur weil mein Ex dann noch seine Freunde holt die alle dann auf seiner Seite sind?
Bitte um Antwort :/
5 Antworten
Wenn es tatsächlich eine Verleumdung und üble Nachrede war, was Du offenbar nur Deinen Freunden erzählt hattest, kann es immerhin sein, dass einer dieser Informierten das weiter gibt, und dann ist eine üble Nachrede über ihn entstanden, denn es weiß dann die 'Allgemeinheit. Ich denke, dass ist genau so gültig, wie wenn Du es öffentlich erzählt - nur kommt dazu, dass er jetzt Zeugen hat. Es könnte eine Anzeige geben. Du hättest es besser für Dich behalten. So wird auch Dir die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft nicht glauben. Um es nicht schlimmer werden zu lassen, entschuldige Dich vorzeitig bei ihm, ansonsten kannst Du ggf. mit einer Anzeige rechnen, besonders dann, wenn er dadurch öffentliche und private Nachteile erfährt. Entschuldige Dich bei ihm. Etwas besseres kann ich Dir nicht empfehlen, denn Du warst so unvorsichtig und hast es laut werden lassen, zwar nur in Deinem Freundeskreis, aber manchmal sind Freunde eben keine Freunde. Liebe Grüße
Anzeige hab ich aber ja schon bekommen. Und die "Zeugen" die er meint, waren da nicht mal dabei..
Das wird von der Polizei (vermutlich) unbearbeitet direkt an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet, mit der Bitte zu entscheiden, ob öffentliches Interesse bejaht wird. Da dieses nicht der Fall sein wird, wird die Staatsanwaltschaft auf das Privatklageverfahren verweisen.
Dann haben die wohl nicht genug zu tun.
Verleumdung ist vereinfacht gesagt, wenn du wissentlich Lügen über ihn verbreitest. Üble Nachrede, wenn du (auch unwissentlich) falsche Tatsachen über ihn behauptest.
Dass du es "nur" deinen Freunden erzählt hast, ist gerade notwendig für die Strafbarkeit.
Wenn du aber nur die Wahrheit gesagt hast, brauchst du dir keine Gedanken zu machen.
Jeder kann und darf dich anzeigen. Was daraus wird, ist was anderes. Du brauchst da jetzt auch nichts machen, tätige wenn du willst eine Aussage und warte den Ausgang des Verfahrens ab.
Hab vergessen zu Erwähnen, dass ich schon Brief bekommen habe.
Im Brief den ich bekommen habe, steht aber das ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und ich zur vorladung zur Polizei muss :/