Rufmord, üble Nachrede, Verleumdung im Kleingarten gegen den Vorstand, was tun?

2 Antworten

Du hättest die Möglichkeit ihn wegen übler Nachrede zur Rechenschaft zu ziehen. Diese in besonders schwerem Falle, da es sich nicht nur auf eine oder zwei Personen, sondern um eine ganze Gruppe handelt und deinem Ansehen im direkten Umfeld schädigt. 

Hast du Freunde die davon wissen und dir vor Gericht zur Seite stehen würden? Die Klage würde durchkommen wenn ein paar Leute für dich aussagen würden. 

Mit glaubhaften Zeugen hast du immer eine Chance. Du solltest ihm rechtliche Schritte androhen. Die §§ 186 (Üble Nachrede) und 187 (Verleumdung) könnten hier höchstwahrscheinlich Fuß fassen.

Für Üble Nachrede ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vorgesehen. Auf Verleumdung stehen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. "Rufmord" gibt es im Strafgesetzbuch nicht.