Wie lange dauert es (von der Anzeige) bis zu einer Verhandlung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kann Monate, aber auch Jahre dauern. Vor einiger Zeit war ich Zuschauer bei einer Verhandlung, bei der es u.a. um sexuellen Missbrauchs ging. Von der Zulassung der Anklage bis zum ersten Verhandlungstermin hat es gut 3 Jahre gedauert.

Schade, dass er jetzt solange weiter machen kann, aber so ist das wohl in Deutschland,... traurig. Und jetzt kann ich auch verstehen, dass es andere rumerzählen. Damit schützt man schließlich Kinder, weil man die Eltern warnt. Ich denke nochmal drüber nach, das auch zu tun. Nur um andere Kinder zu schützen.

@Kanini

In der Regel wird er nicht so weitermachen. Falls doch, könnte er wegen Wiederholungsgefahr gem. § 112a StPO in Untersuchungshaft kommen.

@NegierigEr

das war doch mal hilfreich, danke! Die Anhörung war ja gestern, ich hoffe,...

Hallo,

es ist nicht sicher, ob es zu einer Verhandlung kommt. Der Täter wird zunächst einmal angehört. Hierzu wird er sicherlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sofern der Täter keine Aussage macht, was gut möglich sein wird, kann der Rechtsanwalt auch zunächst Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen.

Ob Anklage erhoben wird entscheidet die Staatsanwaltschaft und dann das zuständige Gericht. GGf. wird der Fall auch eingestellt, oder nur mit einer Geldstrafe geahndet. Ob er schuldig ist, kann ich auch nicht beurteilen. Dies ist Sache der Staatsanwälte und Richter. Es ist aber schon nicht selten, dass zwischen Anzeige und Verhandlung ein Jahr liegen kann, die Gerichte sind bekannterweise überlastet, Inhaftierte haben hier Vorrang. Zudem wird nach Zustellung der Anklageschrift und des Eröffnungbeschlusses auch einige Zeit vergehen, bis ein Termin bei Gericht für eine mögliche Verhandlung steht.

Gruß Stefan

Bei Missbrauch an einem Kind wird keine Geldstrafe verhängt, sondern in jedem Falle eine haftstrafe. Und die Aussagen sind sehr erdrückend von allen Seiten, es wurden mitlerweile auch andere Minderjährige dazu befragt und haben ähnliches ausgesagt. Damals minderjährige, die mitlerweile erwachsen sind. Aber ich möchte hier nicht ins Detail gehen. Ich bin mir sicher, dass es zu einer Verhandlung kommt, dass haben sogar schon die Polizisten gesagt, daher wäre es schön wenn ich eine Antwort auf die Frage bekommen würde.

@Kanini

Die Antwort auf die Frage wurde gegeben.

@kevin1905

Polizisten haben jedoch nicht zu entscheiden, ob jemand angeklagt wird oder nicht. Das entscheiden die Herren in der oberen Etage die dafür studiert haben, und das Urteil fällt letztendlich der Richter bzw. Die Richter.

@stegra2

Ich weiß! Es zählt auch nur was vor Gericht ausgesagt wurde.

Für diejenigen, die auch wissen wollen wie lange so etwas dauert; Mittlerweile haben wir April und es ist noch nichts passiert. Wir warten immer noch auf Post. Immerhin darf er mittlerweile aufgrund der Staatsanwaltschaft nicht mehr in seinem Job arbeiten. (Dort hat er auch mit Kindern und Jugendlichen zu tun). Wenn es soweit ist werde ich es hier schreiben. Vielleicht interessiert es ja jemanden.

Nun ist es soweit; von der Anzeige Anfang Dezember letzten Jahres bis zur Verhandlung Anfang November sind es also 11 Monate geworden.

Die deutschen Gerichte sind gerne überlastet. Wenn der Verteidiger es will, kann das Monate bis hin zu 1 Jahr dauern. Es muss auch geklärt werden, ob das der Täter überhaupt ist. Eine Beschuldigung (besonders dann wenn sie aus, auf diese Aussage hin forciertem, Kindermund kommt) ist schnell gemacht - und ein Unschuldiger fürs Leben gezeichnet. Ist leider schon recht häufig vorgekommen.

Aber auch wenn die Beweise klar und erdrückend sind kann eine Beweisaufnahme und Verurteilung durchaus Monate dauern.

Das heisst er kann munter weiter machen, bis zum Tag der Verkündung des Urteils? Willkommen in Deutschland. Und wenn noch schlimmeres passiert hat´s wieder keiner gewusst... *kopfschüttel

@Kanini

War er es denn? Hat er es zugegeben? Hat die Polizei das zweifelsfrei festgestellt?

Oder ist das nur DEINE Meinung.

Auch Zeugen können irren!
Bei einem Verkehrsunfall ergibt sich sehr oft das Phänomen, dass verschiedene Versionen von Zeugen glaubhaft geschildert werden.

Denn wenn er es wirklich war, und es auch für die Polizei klar ist, säße er in Haft! Und würde seinen Beruf nicht ausüben.

Es ist in der Geschichte schon oft ein Täter von mehreren "Zeugen" ausgemacht worden, der es dann am Ende nicht war! Es war dann ein anderer, der dann auch wirklich überführt wurde, und es zugegeben hat.

Erinnere dich an Emden! Da wäre ein Unschuldiger, von dem alle "wussten", dass er es war, beinahe getötet worden!

So lange niemand rechtskräftig verurteilt wurde, oder die Beweislage erdrückend ist (dass er erst mal in U-Haft kommt) gilt ein mutmaßlicher Täter als UNSCHULDIG! Und ob jemand eines Verbrechens schuldig ist entscheiden die Gerichte - nicht du!

So ist das in einem Rechtsstaat. Daran musst auch du dich halten, ob dir das passt oder nicht. Und wer weiß - am Ende war er es wirklich nicht. Ob wir dann noch mal was von dir hier hören werden?

(In Russland oder Birma mag es anders und in deinem Sinne zugehen . aber da wärest auch du deiner Ruhe durch Polizeiübergriffe nicht mehr sicher)

@Alberich21

Halt doch einfach den Rand, wenn Du keine Ahnung hast was wirklich passiert ist. Das sind keine Verdächtigungen. Und er hat es sogar schon zugegeben, weil er sich bei meiner Tochter entschuldigen wollte! Ich habe noch mit keinem Unbeteiligten darüber geredet also erzähl mir nichts von verleumdung. Ich muss mich doch hier nicht erchtfertigen, wenn ich eine Frage beantwortet haben möchte.

@Kanini

Erstens bist du recht unhöflich - und setzt damit ziemlich wenig Distanz zu Rechtsbrechern und dir.

Zum Zweiten hast du in deiner Frage eben diese Fakten nicht geschildert, so dass ich nur zu dieser Antwort kommen konnte.

Und zum Dritten habe ich von Verleumdung nicht gesprochen.

Und zum Vierten, glaube ich dir nicht, dass du eingedenk dieses schrecklichen Vorgangs hier nicht mit Dritten darüber geredet hast. Es wäre sehr menschlich dies zu tun.

Dann bliebe noch die Art der sexuellen Belästigung. Da er es wohl zugegeben hat, aber dennoch nicht in U-Haft sitzt, bzw. sofort von seiner sensiblen Arbeitsumfeld suspendiert wurde, frage ich mich, was hier Schlimmes geschehen sein soll.

Du hast also Recht, wenn du sagst, dass ich nicht weiß was da passiert ist - wie denn auch - du hast es ja nicht gesagt. Da muss man halt vermuten und theoretisieren. Was bleibt mir denn sonst als Teilnehmer von GF, wenn der Frager sich unpräzise ausdrückt?

@Alberich21

Ich verstehe die Welt nicht mehr. Da schreibe ich extra nicht so detailliert, weil ich mir schon gedacht habe, dass man mir sonst unterstellt ich lüge und dann ist auch das wieder falsch. Ja, ich werde wirklich unhöflich, wenn jemand der gar nicht weiß, was geschehen ist nicht auf das eigentliche eingeht sondern davon redet, dass es ja gelogen sein kann was meine Tochter mir unter Tränen gesagt hat. besagte Zeugen haben mit genau dem gleichen Mann sehr ähnliche Sachen erlebt und bisher nicht ausgesagt, weil sie genau das befürchteten, was jetzt sogar schon hier passiert: Ihnen wird Unterstellung vorgeworfen. Dabei sollte man so etwas IMMER ernst nehmen. Zumal es sehr offensichtlich ist. Und ich werde nur so wütend weil ich darum trauere, dass so viele genau aus dem Grund ihren Mund halten und nicht aussagen. Ich habe es getan und bin stolz darauf, dass die anderen dadurch auch den Mut gefunden haben ihre Aussagen zu machen. So!

@Kanini

Noch einmal: So lange hier niemand weiß was deiner Tochter angetan wurde, kann man auch nicht sagen, was richtig und falsch ist.

Hat er "nur" gefragt, was die Mädchen so drunter tragen (schlimm genug, keine Frage), oder hat er sie angefasst? Sie vergewaltigt? Nacktbilder mit ihnen geschossen?

Für manch einen ist es schon vollendete Kinderschändung, wenn man eine 13jährige fragt sie im Schwimmbad photographieren zu dürfen.

Also du siehst, so lange du nur irgendwas murmelst von sexueller Belästigung (die am Ende keine solche klar definiert war), so lange werden dir meine Antworten unmöglich genügen können, weil sie den Kern der Sache mangels Informationen nicht treffen können.

@Alberich21

Ich bleibe dabei hier an dieser Stelle nicht zu sagen was passiert ist, aber es war definitiv sexueller Missbrauch. Von Vergewaltigung habe ich nie gesprochen. Ich kenne den Unterschied. Und ich weiß auch, was Missbrauch bedeutet, Du anscheinend nicht. Belästigung würde auch ich nicht sooo schlimm finden wie das was passiert ist. Mittlerweile wurde er auch von anderen Mädchen angezeigt, weil die sich jetzt trauen. Denn sie sind davon ausgegangen, dass ihnen nicht geglaubt wird und haben es bisher nicht getan. Wenn ich so etwas lese wie von Dir kann ich es sogar nachvollziehen. Hoffentlich hast Du keine Tochter, wenn Du so etwas nicht ernst nimmst und den Täter verteidigst. Wenn Du Dir meine Antworten mal ohne Vorbehalt durchliest wirst Du nämlich merken, dass ich ihm nichts vorwerfe, was ich nicht konkret weiß. Ich unterstelle ihm nichts. Denn das würde wirklich in eine Art Verleumdung gehen. Wenn ich das wollen würde, hätte ich es schon rum erzählt. Oder ich hätte hier den Namen genannt oder den Ort aus dem er kommt. Aber ich respektiere den Wunsch meiner Tochter, dass es keiner (von mir!) erfahren wird. In ein paar Monaten wirst Du evtl. mal etwas darüber in der Zeitung lesen. Dann ist Deine Neugier befriedigt darüber was passiert ist. Sowas lässt sich nicht vermeiden, da mitlerweile viele Mädchen aussagen müssen. Das waren keine harmlosen Sachen. Wenn man das als harmlos abtut ist man selbst nicht besser als der Täter.

@Kanini

Es wäre schön, wenn du mal einen Absatz eingefügt hättest, der besseren Lesbarkeit wegen.

NOCH entscheiden Behörden und geschulte Mitarbeiter in diesem Staat, was richtig und falsch ist. Und danach muss man sich richten!

Und wenn die entscheiden, dass kein Handlungsbedarf besteht, weil keine Gefahr im Verzug ist, dann gilt das! Auch für dich.

Und ich bin froh, ja garadezu glücklich, dass Opfer von Straftaten KEINE Richter oder Polizeigewalt haben - denn dann haben wir hier Wilder Westen, Sizilien oder Afghanistan. Und viele Menschen müssten um ihr Leben und Gesundheit fürchten (darunter auch zu Unrecht Beschuldigte -> ein Beispiel von Vielen: Emden 2012)

Auf das Urteil eines Vaters einer Tochter gebe ich soviel wie auf das Geschwätz eines Islamisten, der mir auch ständig erklären will was richtiges und falsches Handeln ist.

Wir leben in einem Rechtsstaat, der mich vor Kinderschändern und "besorgten Vätern" gleichermaßen schützt. Und darüber bin ich auch glücklich und lebe gerne hier..

@Alberich21

Und von welchem Vater redest Du eigentlich? Den gibt es nicht mehr. Ich glaube Du hast die Frage einfach nicht verstanden. Bist ja irgendwie echt witzig.

@Kanini

Nochmal zum Mitschreiben für Dich; außer den Opfern weiß keiner davon, also kann von einer Verleumdung doch gar keine Rede sein.

Wir leben in einem Rechtsstaat, der mich vor Kinderschändern und "besorgten Vätern" gleichermaßen schützt. Und darüber bin ich auch glücklich und lebe gerne hier.. Wie alt bist Du denn, dass Du vor Kinderschändern geschützt werden musst? Das Du allerdings vor besorgten Vätern beschützt werden musst macht mir Sorgen in Bezug auf die Kinder in Deiner näheren Umgebung. Naja, hatte ich mir ja schon gedacht...

@Kanini

Man muss kein Kind sein, um den Wunsch zu hegen, dass Sexualstraftäter bestraft werden. Und wenn ich eines wäre - erst recht.

Und ich empfände und empfinde es als widerlich, wenn sich irgendwo ein Mob zusammenrottet, und "Kinderschänder" Folter und die Todesstrafe zumessen möchte, als hätten wir noch das Dritte Reich und damit immer noch diese schrecklichen mittelalterlichen "Rechtsmittel"..

Darunter stets "besorgte Väter" - du bist nicht der Einzige, der sich so äußert.... "Wenn du Kinder hättest, dann würdest du auch so denken. Ich bin ein besorgter Vater, und ich will, dass solche Leute nicht mehr leben / kastriert werden / weggesperrt werden für immer.." usw..

Also man muss Vater sein, um allerhöchste Strafen für Sexualstraftäter fordern zu dürfen - oder wie es sich in Emden zugetragen hat, auch gleich mal selber zur blutigen Tat schreiten, wenn man könnte.

(Ich will dir DAS aber nicht unterstellen...es gibt sie aber..zuhauf - je schlichter im Gemüt, desto lauter)

Darum wiederhole ich gerne:

Wir leben in einem Rechtsstaat, der mich vor Kinderschändern und "besorgten Vätern" gleichermaßen schützt. Und darüber bin ich auch glücklich und lebe gerne hier..

Jetzt verstanden, was ich meine? Dann ist ja gut....

@Alberich21

Habe ich auch nur ein Wort von gewünschter Folter oder Todesstrafe geschrieben? Wenn ja, wo? Unterstell mir doch nichts, was ich nie gesagt habe, das gehört sich nicht. Na, dann erklär mir doch bitte auch noch warum Du ständig von dem Fall in Emden (ja, ich kenne den Fall und weiß was da passiert ist) sprichst und mir Verleumdung oder ähnliches vorwirfst, wenn ich doch noch mit keinem ausser den anderen Mädchen, die auch wissen was der Kerl gerne macht gesprochen habe. Mitlerweile wissen übrigens mehr bescheid, nicht von mir, sondern weil die Staatsanwaltschaft auf seinen Arbeitgeber zugegangen ist. Er hat bis zur Klärung erstmal "Zwangsurlaub". Aber ist ja alles nur Übertreibung von mir, jaja,... Hoffentlich hast Du keine Kinder und falls doch: überleg Dir in so einem Fall gut, ob Du ihnen durch Verharmlosung der Tat nicht unrecht tust. Und noh eine Frage (obwohl ich glaube, dass das hier langsam zu weit führt): Warum liest Du eigentlich nicht das, was ich auch geschrieben habe, sondern das was Du rein interpretierst? Ich bin KEIN Vater, Ich habe nicht geschrieben, dass ich dafür bin ihn zu foltern, ich wünsche ihm auch nicht die Todesstrafe (wünsche ich keinem) und ich habe (NOCHMAL) mich mit niemendem zusammengerottet und habe es auch nicht vor. So, soll wohl reichen.

Ich gebe mal einen ganz andern Tipp aus meiner kaufmännischen Berufspraxis.

Da bis zur Verhandlung ein großer Zeitraum vertreichen kann und die menschliche Erinnerung gerade Leid (in welcher Form auch immer) gerne Gott sei Dank beiseite schiebt, mach Euch jetzt möglichst sachliche Aktennotizen mit Datum (!), damit es bei der Verhandlung nicht heisst "ich glaube das war so", sondern die Erinnerung wieder präsent ist.

Lieben Dank, daran habe ich zum Glück schon gedacht.