Was gilt als Flucht- und Rettungsweg?

8 Antworten

Die Landesbaurechte werden in diesem Punkt alle einen ähnlichen Inhalt haben: Für den Fall, dass der Treppenraum als Fluchtweg nicht benutzbar ist, muss eine Flucht bzw. Rettung durch die Fenster möglich sein. Seitens der Feuerwehr können hierzu entweder tragbare Leitern oder eine Drehleiter zum Einsatz kommen.

Zur groben Abschätzung kannst du dir also überlegen, ob man an ein ausreichend großes Fenster (so, dass jemand durch steigen kann) in gerader Linie von der Straße heran kommt oder ob es möglich ist, unten eine normale Leiter sicher abzustellen.

makesmewonder95 
Fragesteller
 08.01.2021, 18:26

Also das Thema ist: Das Fenster im Dachgeschoss ist nicht groß genug. Es gibt aber eine innen liegende Treppe ins untere Geschoss, und da wiederum ist das ausreichend große Fenster für Feuerwehr & Rettung vorhanden. Also man hat so gesehen schon den alternativen Weg zum Fenster - nur eben über einen "Umweg".

RedPanther  08.01.2021, 18:42
@makesmewonder95

Dann ist die Frage, ob im Dachgeschoss Aufenthaltsräume vorgesehen ist. Denn letztendlich brauchst du den 2. Fluchtweg nur für Räume, in denen sich Leute aufhalten (= Tage bzw. Nächte verbringen); also nicht z.B. für einen Abstellraum oder ein Badezimmer.

In diesem Zusammenhang solltest du auch bedenken, dass Rauch nach oben zieht; wenn unten was brennt, wird der Rauch zuerst oben zum Problem.

Sowas regelt die entsprechende LBO (Landesbauordnung; das ist Landesrecht).

Ja, hat sie in der Regel. Wie du selber schreibst, gibt es ein Treppenhaus das wahrscheinlich zentral angeordnet ist und getrennt von den einzelnen Wohnungen ist.

Der zweite notwendige Rettungsweg kann ein ganz normales Fenster sein. Dies muss nur eine bestimmte Größe haben von 0,90 x 1,20 m und muss von der Feuerwehr von unten anleiterbar sein. Also wenn unter diesem Fenster z.B. eine Garage oder ein Baum stünde, dann geht das nicht.

Im Saarland ist das in der LBO § 12 (notwendige Flure,...) und in § 13 (Fenster, Türen, sonstige Öffnungen) geregelt.

Schau in deinem Bundesland in die LBO, die Nummer der §§ sind sicher andere.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als zweiter Rettungsweg reicht auch z.B. ein Fenster, das die Feuerwehr mit einer Leiter erreichen könnte.

bei der örtlichen Feuerwehr kannst du Auskunft über die vorgeschriebenen Flucht- und Rettungsweg bekommen. Ein zweiter Rettungsweg ist ab einer bestimmten Traufhöhe des Gebäudes vorgeschrieben. Das ist aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

AdmiralMadMax  08.01.2021, 17:36

das ist nicht ganz korrekt die Verordnungen unterscheiden sich nicht Komunal sondern auf Läderebene. Die einzelheiten sind in der entsprechenden LBO des Bundeslandes nachzulesen.

Bei meinen Bauten durfte ich im Dachbereich nicht so ausbauen wie es geplant war, weil die Feuerwehr mit ihren Drehleitern nicht an den zweiten Fluchtweg (die Fenster) rangekommen ist.

Eine Außentreppe war nicht möglich, Auflagen Denkmal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
makesmewonder95 
Fragesteller
 08.01.2021, 18:02

Das ist ja auch mies.

oklein  08.01.2021, 18:19

Der Klassiker.

Da hilft nur, möglichst viele Objekte in dem Bereich zu bauen und der Feuerwehr vom Gewinn eine größere Drehleiter zu stiften.

schleudermaxe  08.01.2021, 21:22
@oklein

Zu spät, die stehen seit rd. 1905, und die heutigen schaffen solche Dinger meist nicht.

oklein  08.01.2021, 22:33
@schleudermaxe

Hihihi, nein das meinte ich nicht.

Nicht nur ein Haus sanieren mit Dachausbau, sondern gleich ein paar mehr. Da bleibt dann auch etwas für die Drehleiter für die Feuerwehr und als Spende absetzen, warum nicht? 😉😂

schleudermaxe  09.01.2021, 08:14
@oklein

Es sind schon mehrere, aber nicht jede Feuerwehr hat die gelenkigen Dinger wie die Frankfurter BF.

Und zwei Stück, eine für den Einsatz, eine für die Übungen, kosten nun mal ein paar Milliönchen. Und die kommen beim Dachausbau eines Denkmals nicht wieder rein, auch nicht bei 5.