Ausbau Kellerwohnung - welche Maße gelten?

7 Antworten

Die 70 cm beziehen sich auf Ok. Kellerboden.Bei Dir beträgt das Niveau 110 - 120 cm über Kellerboden. Es müßte also der Boden vor den notwendigen Fenstern der Aufenthaltsräumen bis auf 70 cm über Kellerboden abgeböscht werden.In welcher Neigung und welcher Länge, das wäre mit dem zuständigen Bauamt abzuklären.Würde Dir raten, einen Architekten damit zu beauftragen.

Du solltest dich bei der zuständigen Baubehörde erkundigen und nicht hier im Internet. Was ist, wenn dir ein Nutzer versehentlich eine falsche Information schreibt oder dir etwas schreibt, das in seinem Bundesland, aber nicht in deinem gilt? Dann richtest du dich danach und bekommst später Probleme mit der Behörde. Willst du so ein Risiko eingehen??

Natürlich ist mein nächster Schritt der Gang zur Behörde. Da muss man das ganze ja auch genehmigen lassen. Es geht hier allerdings um einen bereits vorhandenen Keller und keinen Keller, der nun durch Baumaßnahmen erweitert werden soll etc. Es sind keine Baumaßnahmen geplant.

meine frage zielt nur um das Verständnis der Norm und nicht was man alles braucht für den Ausbau.

Diese Vorschrift besagt, dass das Gelände (der natürliche Verlauf) nicht mehr als 70 cm über dem Kellerfussboden liegen darf. Bei dir sind es 1,10 - 1,20 m. Somit ist die Grundlage für den Ausbau zu Wohnraum schon entzogen. Es gibt auch noch weitere Normen (Fenstermindestgrößen, Belüftung und Belichtung Küchen, Grund- und Geschossflächenzahl, Stellplatznachweis, usw.) das sind alles Dinge die einem das Leben beim Ausbau schwer machen.

Einen Anwalt brauchst du hierfür nicht, ein Architekt oder Planer hätte ausgereicht.

lt. deiner Norm gelten die 70cm von der Oberkante deines Fußbodens im Raum bis zur Oberkante des Geländes außerhalb des Kellers im Bereich der Fenster.

So verstehe ich das.

Danke !

würdest du das so verstehen, dass dies nur vor den Fenstern gilt oder generell für das Gelände vor der Wohnung?

@lovedusty

Nur vor den Fenstern.

Wenn der Keller/Raum z.B. in einen Hang gebaut ist und die vordere Seite (mit Fenstern) die 70cm aufweist, kann die hintere Seite (keine Fenster oder Oberlichten) auch tiefer unter dem Gelände sein.

Sofern das ganze auch den restlichen § der Bauordnung für Wohnraumnutzung entspricht.

Ein vorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur kann helfen.

Er darf dem Bauamt eine genehmigungsgfähige Ausbauplanung unterbreiten, die auch alle ihre Fragen im Zusammenhang damit beantwortet.

Ja. Das ist mir alles bewusst. Nur bevor ich irgendwelche Sachen in die Wege leite, möchte ich erstmal wissen, ob es überhaupt möglich ist aufgrund dieser Norm. Ich verstehe diese nicht und würde einfach gerne jemanden finden, der Sie mir erklärt.

@lovedusty

Fachmann fragen, der gerne gegen Honorar Ihre Anfrage prüft.

joooo, ich geh auch immer zum Metzger, wenn bei meinem Auto die Bremsen quietschen ...... mannmannmannmannmann.

Anwälte sind Berater. Eine Beratung ist nichts anderes als eine Meinung, die darf auch falsch oder nicht vollständig sein, trotzdem hat der Berater einen Honoraranspruch und ist für nix verantwortlich.

Architekten, Ingenieure und Handwerker haben Werkverträge zu machen, sie schulden den Werkerfolg - also muss die Arbeit richtig sein, sonst gibts kein Geld dafür.

Architekten und (planende) Ingenieure können Dir das Gesetz und die Vorschriften erklären. ;o) und noch viel besser: sie können beurteilen, ob Du eine Ausnahme oder Abweichung beantragen kannst.

Geh zum ARCHITEKTEN ! ..... bevor Du halbgare Infos sammelst.