Was genau ist eine Ermessensschrumpfung auf Null?

3 Antworten

Ich weiß jetzt nicht, wie juristisch du die Frage beantwortet haben möchtest, deswegen versuche ich es halbwegs allgemeinverständlich:

Der Begriff lautet "Ermessensreduzierung auf Null". Dies bedeutet, dass die Entscheidung EIGENTLICH im Ermessen der Behörde steht, aber aufgrund der besonderen Umstände nur eine bestimmte Entscheidung in Frage kommt, weil alle anderen nicht sachgerecht wären oder unverhältsnismäßig sind (und damit gerichtlich angreifbar werden). Triviales Beispiel: Ein Polizist kann GRUNDSÄTZLICH im freien Ermessen entscheiden, ob er einschreiten möchte - rennt er nun einem Fußgänger, der bei Rot über die Ampel geht hinterher und riskiert eventuell einen Unfall oder lässt er nochmal Gnade vor Recht ergehen. Sieht er aber, wie jemand massiv bedroht wird und hat PROBLEMLOS die Möglichkeit, dem Bedrohten zu helfen, so ist sein Ermessen, ob er einschreiten soll, auf Null reduziert, da ein Nichteinschreiten rechtswidrig wäre.

Auf deinen Fall bezogen könnte es etwas anderes sein, da du von einer "ErmessensLEISTUNG" (Geld?) sprichst. Hierzu wären die Umstände wichtig, um die Sache beurteilen zu können!

Bei einer Ermessensentscheidung hat jeder Bürger Recht auf eine ermessenfehlerfreie Entscheidung. Durch diverse Vorgaben wir Gleichbehandlungsgesetze, das Grundgesetz und diverse Umstände kann es sich ergeben, dass nur noch eine Entscheidung allen Vorlagen gerecht wird. Das bedeutet dass das Ermessen auf Null schrumpft.

Das Gesetz sieht zwar ein Ermessen vor, aber andere Gesetze engen den Spielraum ein.

Du hast Recht.