Schild: "10 Meter auf der gegenüberliegenden Straßenseite Parkverbot" - Rechtsgrundlagen (erlaubt, legal)?

10 Antworten

Der gegenüberliegende Straßen und Gehwegbereich muss 24h freigehalten werden.

Wie putzig. ;) Was will er denn auf dem Gehweg? Abgesehen davon, dass auf dem Gehweg eh nicht geparkt werden darf, darf dieser auch nicht von Fahrzeugen befahren werden - außer dies ist durch Zeichen explizit erlaubt (z. B. Radfahrer frei, durch Zeichen 315 ► Parken auf Gehwegen ...).

Auch was das Parken auf der Gegenüberliegenden Seite betrifft: 3,05 Meter Restfahrbahnbreite müssen verbleiben - bis zu 3-maliges rangieren ist zumutbar. Und das er die "MS-Deutschland" aus seiner Einfahrt schippert, können dort Parkende ja nicht unbedingt wissen (z. B. Besucher).

Da muss er schon bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorstellig werden und ein Halteverbot für die gegenüberliegende Seite beantragen.

Diese Schilder: "Einfahrt freihalten, auch gegenüber" sind eben nur Zierde (meins war es - habe nur den 2. Briefkasten im Pfosten damit übertapeziert :D) - weil ersteres eh logisch und Pflicht ist und das Zweite allenfalls auf sehr engen Straßen verbindlich wäre.

Fazit: das Geld für das Schild hätte er sich sparen können. ;)

es selbst darf nur schilder auf eigenen grundstück aufstellen die auch sich nur auf das eigene grundstück beziehen ....  er muss schon die gemeinde bitten für ihn das richtige schild aufzustellen.  wenn die aber anders entscheidet hat er pech.

klarer fall für das zuständige ordnungsamt

der nachbar hat ein verkehrszeichen ( halteverbot ) aufgestellt. das steht dem nicht zu.


Ist das aber nun legal oder illegal?

@Programier123

wüßte nicht ,daß man als privatperson das recht hat ,verkehrszeichen aufzustellen.

meiner meinung illegal.

@Klappstuhl001

vielleicht installiert er sich ja auch noch ne ampelanlage ,damit er gefahrlos und in aller ruhe ausrangieren kann.......

Park- und Halteverbotsschilder, für öffentliche Strassen und Wege, darf nur die zuständige Behörde aufstellen.

Wenn ein Bürger auf seinem Grund so ein Schild aufstellt, dann ist das ungefähr so, wie wenn er einen Gartenzwerg, in seinem Garten aufstellt: wenn das Objekt eine gewisse Grösse übersteigt, braucht es eine Baugenehmigung.

Was auf dem Schild steht, ist höchstens für das Grundstück des Aufstellers anwendbar.

Das Aufstellen von Schildern, die den Eindruck erwecken, dass sie von einer Behörde aufgestellt sind, ist generel verboten ... Stelle Dir mal vor, der stellt da eine Verkehrsampel, auf seinem Grundstück, oder er findet, dass er mit einem 20km/h Geschwindigkeitsbegrenzungsschild, was er an seine Grundstücksgrenze, neben der Strasse aufstellt, verhindern kann, dass die Leute da schneller vorbeifahren.    

Schilder stellt das Ordnungsamt auf

 kein Anwohner nach gutdünken

das gilt übrigens auch bei Umzügen, wo so Spezialisten mit Gegenständen Parkflächen blockieren was illegal ist

Schilder stellt das Ordnungsamt auf

Eher die Verkehrsbehörden^^ - aber eben nicht nur die, sondern auch Unternehmen - die brauchen dazu aber eine Genehmigung (die sie dann auch haben, was manche aber dennoch nicht daran hindert, die Zeichen falsch aufzustellen. :D)

 kein Anwohner nach gutdünken

Richtig, das ist verboten - aber auch Privatpersonen dürfen z. B. Haltverbotschilder aufstellen - aber eben nur mit vorheriger Genehmigung und 72 Std. vor deren Geltung.

das gilt übrigens auch bei Umzügen, wo so Spezialisten mit Gegenständen Parkflächen blockieren was illegal ist

Und wie illegal das ist! U. U. wird sogar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr daraus. Wenn, dann müssen die es so machen, wie von mir im voerherigen Absatz beschrieben. So ein Umzug ist in der Regel ja auch kein plötzliches Ereignis.^^

@Eichbaum1963

Hallo Eichbaum1963,

Deine Anführungen die Du in Deinem Hauptthread und hier gemacht hast sind völlig korrekt, dafür gibt's auch jeweils einen Daumen hoch, ein Danke und einen Feil nach oben von mir.

Nur hiermit bist Du etwas am Ziel vorbeigeschossen:

Und wie illegal das ist! U. U. wird sogar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr daraus.

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB liegt ja nur vor, wenn durch die Handlung "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" wird.

Nur weil Jemand ein Schild aufstellt oder das Parken oder das Halten  auf andere Weise verhindert, gefährdet das aber nicht das Leib oder Leben eines anderen Menschen oder Sachen von bedeuteten Wert, was eine Strafbarkeit nach § 315b StGB ausschließt.

Aber ansonsten sehr gute Ausführungen von Dir :-)

Schöne Grüße
TheGrow

@TheGrow

Danke. ;)

Allerdings schrieb der Antworter hier :

wo so Spezialisten mit Gegenständen Parkflächen blockieren

Dabei ging ich von "Parkflächen" am Fahrbahnrand aus - d. h., dass diese Gegenstände (womit nicht Schilder oder dgl. gemeint ist) eben auf der Fahrbahn stehen.

Und je nach Gegenstand und Tageszeit ist da eben schnell mal Leib und Leben z. B. eines Radfahrers gefährdet. ;)

Daher schrieb ich ja auch "u. U." - "unter Umständen". ;))