Was für Strafe?

3 Antworten

§ 184b StGB ist eine Vorsatztat. Insofern ist deine Fragestellung unklar.

Der Strafrahmen für Erwachsene liegt im Übrigen bei einem Jahr bis zehn Jahre. Das wird im Jugendstrafrecht deutlich weniger, aber sicher nicht harmlos. Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht übrigens nicht.

Wie kann man etwas unbewusst an eine andere Person versenden?

Leon00370 
Fragesteller
 15.12.2021, 23:14

wusste

nicht das es kinderpornografie ist

2001Jasmin  15.12.2021, 23:15
@Leon00370

Bitte was? Du kennst dich wohl den Inhalt des Videos, oder? Dann weisst du auch was drauf zu sehen ist! Und auch als Laie erkennt man eine kinderpornographische Darstellung. Sag mir doch nichts.

SchmerzgeplagDD  15.12.2021, 23:44
@Leon00370

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Und schließlich musst Du Dir die Kinderpornografie ja irgendwo besorgt haben, das ist strafbar. Und besessen hast Du diese in dem Moment ebenfalls, auch das ist strafbar.

Also bitte sei so nett und hau uns hier nicht die Taschen voll!

Answer1234567  16.12.2021, 00:49
@SchmerzgeplagDD

Naja, theoretisch kann er einen Link von jemandem anderes unaufgefordert zugeschickt bekommen und diesen ungeprüft weitergeschickt haben. Dann hätten wir tatsächlich weder bei der Verschaffung, noch beim Besitz, noch bei der Weitergabe den nötigen Vorsatz. Sehr glaubwürdig klingt das allerdings nicht.

SchmerzgeplagDD  16.12.2021, 00:52
@Answer1234567

Der haut uns die Taschen voll. Aber anstatt seine Pädophilie einzugestehen und behandeln zu lassen, sucht der nur nach Ausreden.

Answer1234567  16.12.2021, 00:55
@SchmerzgeplagDD

Ob hier wirklich Pädophilie vorliegt, ist reine Spekulation. Ein erheblicher Teil der von den Ermittlungsbehörden in die Statistik aufgenommene Fälle betrifft m. W. wohl Material, dass von Minderjährigen hergestellt und von Minderjährigen an andere Minderjährige weitergeschickt wurde (Quelle: diverse Presseberichte). Wenn da tatsächlich Pädophilie der Hintergrund wäre, wäre Pädophilie in der heutigen Jugend schon fast ein Massenphänomen. Das möchte ich jetzt doch eher nicht unterstellen.

Insgesamt ist die hier vom FS geschilderte Situation aber sehr unklar und von fraglichem Wahrheitsgehalt. Aber wer weiß, ob der sich hier überhaupt nochmals meldet. Vermutlich eher nicht.

Abgesehen davon, dass man wohl kaum unbewusst jemandem KiPo schicken kann, ist eine Jugendstrafe fast ausgeschlossen. Sozialstunden und Freizeitarreste wären da wohl schon wahrscheinlicher. Außer es gibt da schon Vorbelastungen.

Geldstrafe kann es nicht geben.

SchmerzgeplagDD  15.12.2021, 23:47

Naja, es kommt ja noch die Beschaffung und der Besitz der Kinderpornografie dazu. Ohne das hätte er diese ja nicht "aus Versehen" weiterverteilen können.