Wie hoch ist die Strafe für Schwarzangeln?

6 Antworten

Steht doch alles im Beitrag und wenn du schon Fische gefangen hast, kommt neben der Straftat noch ein Schadenersatz für den Gewässerinhaber in Betracht. Unterschied zwischen einem See und Fluß gibt es nicht, aber am Meer.

Mach doch einfach den Lehrgang und die Prüfung dafür, deswegen musst ja in keinen Verein eintreten, kannst dann aber Tageskarten kaufen und dem Hobby trotzdem aber nun legal frönen.

Außerdem, Tiere fühlen Schmerzen, man muss es erstmal lernen, wie man waidgerecht tötet. Weiterhin ist falsches Equipment genauso schlimm für die Fische. Laß mal ohne entsprechendes Vorfach einen Raubfisch auf deinen Drilling beißen, der beißt dir die Schnur durch und hat den Drilling dann im Maul und verreckt dann elendlich!

Laß das bleiben, bitte.


Die Frage ist zwar schon alt aber dazu muss man unterscheiden zwischen privaten oder öffentlichen Gewässern. In privaten Gewässern bekommt man eine Anzeige wegen Diebstahl obwohl du ohne Fischereischein und Berechtigung für das Gewässer geangelt hast. Bei einem öffentlichen Gewässer ist der Tatbestand der Fischwilderei erfüllt und wird meistens vor Gericht verhandelt.Dazu kommt noch das dann ein Eintrag im Führungszeugnis steht und wenn du doppeltes Pech hast wirst du deinen Fischereischein nicht mehr machen dürfen.

Das kommt immer drauf an. Mach einfach einen angelschein der ist total simpel. Ich kann dir nur raten, alles einzuhalten, weil das sonst echt bestraft wird und du keinen angelschein bekommen wirst, wenn du schon mal erwischt wurdest. Wenn du den schein schon hast wird es auf jeden fall mit Entzug bestraft. An Gewässern ohne Fischereierlaubnisschein angeln, gilt ebenso als schwarzangeln. Du darfst auch nicht mit ausgepackten Geschirr am Gewässer ohne erlaubnisschein sein. Lernst du dann aber alles wenn du den fischereischein machst. 

Also: NICHT SCHWARZANGELN! und Fischereischein machen.;)

Hier kommt es sicher auf den Einzelfall an, wie hoch die Strafe ausfallen wird.

Bist Du bereits vorher auffällig geworden? Bist Du also "Wiederholungstäter"? Hast Du eine Angelausrüstung, die darauf schließen lässt, dass Du in größerem Stile Fische ohne Erlaubnis raus holst? Nicht zuletzt entscheidet (vielleicht) die Anzahl der Fische, die Du bei besagter Kontrolle bereits raus geholt hast. (Sitzt Du also schon seit Stunden dort?)

Ja es gibt Unterschiede was die Strafen anbelangt. Ist es ein privates Gewässer dann ist es Diebstahl,ist es ein öffentliches Gewässer ist der Tatbestand Fischwilderei erfüllt.Diese Frage ist zwar schon etwas älter aber immer noch aktuell wenn man hier so manche Fragen was die Fischerei angeht liest. Petri Heil und einen Gruss aus Hamburg.