Sozialstunden bei Ladendiebstahl?

6 Antworten

Da ihr beide 17 Jahre alt seid und somit noch nicht die Volljährigkeit erreicht habt, geltet ihr nach §1 Abs. 2 JGG als Jugendliche, weshalb bei euch das Jugendstrafrecht zur Anwendung ankommt. Im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht, welches für Täter ab 18 zur Anwendung kommen kann, ist das Ziel des Jugendstrafrechts nicht die Bestrafung einer Tat, sondern die erzieherische Einwirkung auf den Täter mit dem Ziel, ihm die Schwere und das Unrecht seiner Tat zu verdeutlichen. Dies erfolgt durch sogenannte ,Zuchtmittel’, unter welche Sozialstunden, Freizeitarreste und kleinere Geldstrafen fallen.

Dein Freund hat sich aufgrund des Tatbestands des Diebstahls nach §242 Abs. 1 StGB strafbar gemacht. Im Hinblick auf die Zuchtmittel hat er mindestens Sozialstunden zu erwarten, möglicherweise in Verbindung mit einer Verwarnung.
Dir ist der Tatbestand der Beihilfe nach §27 Abs. 1 StGB vorzuwerfen. Da Abs. 2 besagt, dass sich die Strafe hierfür nach der Strafandrohung für den Haupttäter richtet, sie gleichzeitig allerdings nach §49 Abs. 1 StGB zu mildern ist, kommt für dich eine ähnliche, jedoch geringere Strafe in Betracht.

Bei uns im Haus haben früher oft Teenies Sozialstunden abgeleistet.

Meist wegen ..Eurer Aktion.

wonach die Stundenzahl ging, weiß ich nicht.

Wichtig: schön zuverlässig, nett und kooperierend sein, dann gehts fix vorbei.

(wir haben auch 2x abgebrochen wegen wiederholt unentschuldigtem Fehlen bzw.dauernd zu spät und dann zickig. Dumm, wenn man in nem Betrieb ist, der auf so was achtet)

Geldstrafen sind im Jugendstrafrecht nicht üblich.

Das werden also Sozialstunden.

Was ein Richter da verhängt, kann man nur groß schätzen, das hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Wäre Geldstrafe möglich, ist das oft die doppelte Höhe des Schadens. Das wären also 160- Wenn man das auf Sozialstunden umrechnet, sind das 16 Sozialstunden. (1 Stunde wird oft mit 10 Euro berechnet)

Inwei wiet das Schmiere stehen mildernd angerechent wird, kann man kaum sagen. Üblicherweise wird Täter und Mittäter gleich bestraft.

Ich würde als oganz vorsicht g mal 15 Sozialstunden schätzen. Freut euch, wenns weniger wird, aber nicht maulen, wenn es mehr sind...

Das ist wie geagt eine grobe Schätzung, sonst Nichts!

Das kommt ganz darauf an, wie oft ihr vorher schon erwischt wurdet.

Erfahrungsgemäß fängt man damit ja nicht an, wenn man 17 ist.

Ich denke mal sozial stunden oder eine Geldstrafe