Beim klauen erwischt , Hilfe!!!!?

11 Antworten

Bei den ersten beiden Diebstähle warst Du ja noch minderjährig, dieses Mal wird die Sache natürlich anders bewertet werden.

Du solltest schnellstens einen Anwalt aufsuchen, denn in Deinem Fall kommen ja mehre Faktoren zusammen, die eine wesentliche Rolle für das Strafmaß spielen werden. Erstens hast Du ein kleines Kind - da wird man ganz sicher von einer Freiheitsstrafe absehen, zweitens hast Du einen Ausbildungsplatz.

Bei der Ermessung der Strafe wird man bei einem einsichtigen noch jungen Menschen immer versuchen, ein sozialverträgliches Strafmaß zu finden, um nicht die Zukunft zu zerstören; einen Eintrag ins Bundeszenralregister wird es aber geben, ob es auch einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt, hängt davon ab, ob die Strafe mehr als 90 Tagesätze beträgt.

Wie gesagt: Du brauchst einen guten Anwalt und es ist mit Sicherheit auch von entscheidender Bedeutung wie einsichtig und vor allem auch wie veranwortungsbewußt Du Dich Deinem Kind gegenüber zeigst. Der Eindruck des Gerichts, ob Du eine gute Mutter bist, der man zukünftig das Vertrauen entgegenbringen kann, keine Straftaten mehr zu begehen, spielt eine wichtige Rolle.

Ich nehme an, dass die Polizei den Fall bearbeitet.

Möglicherweise wird das Verfahren eingestellt. Wenn nicht, kannst Du dem Staatsanwalt  anbieten, gegen Zahlung von 100 Euro an eine gemeinnützige Organisation das Verfahren einzustellen. Du hast sehr gute Chancen, dass er das dann macht.

Falls es anders kommen sollte, musst Du mit einer Geldstrafe rechnen. Wenn jemand wenig verdient  oder kein  Einkommen hat, fällt die niedrig aus. Z.B.  200 Euro.  Die kann man in Raten bezahlen.

Eines ist aber sicher: Du wirst keine Strafe über 90 Tagessätze bekommen. Deshalb kommt die Strafe nicht in das polizeiliche Führungszeugnis.  Du brauchst also keine Angst zu haben. Ein Arbeitgeber wird das nicht erfahren. 

Aber:  Bitte mach das nicht mehr. Denn die nächste Strafe wird schlimmer. 

Viel Glück! 

Danke! Die Polizei kam halt nicht bekomme aber wie gesagt Post zur Anhörung. Wie geht es nach der Anhörung weiter? 

@Hilfesuchende97

Bei der Anhörung würde ich alles zugeben. Du hat ja den Schaden wieder in Ordnung gebracht. Wichtig ist zu sagen, dass Du das bereust und es Dir Leid tut.

Nach der Anhörung  geht es so weiter, dass die Polizei die Akte zum Staatsanwalt schickt. Er entscheidet dann, ober er das Verfahren einstellt, oder ob er weiter macht (er prüft ob Jugendrecht oder Erwachsenenrecht anzuwenden ist,  ob er einen Strafbefehl beantragt, ob er Dir vorschlägt das Verfahren  einzustellen gegen z.B.  Zahlung eines Geldbetrages,  ...)

Du wird in den nächsten Wochen Post erhalten.

Ja, eintrag ins Führungszeugnis ist bestimmt mit drin, aber bei deiner nächsten Aktion wirst du bestimmt nach Jugendstrafrecht geahndet, also je nach ermessen mit Sozialstunden und Geldstrafe oder mit Jugendknast (denke nicht sehr lange)

Wieso sollte was im Führungszeugnis stehen?

Wieso tust du das überhaupt? Auch wenn du einen kleinen Jungen und kaum Einkommen hast, ist es keine Entschuldigung für dein Vergehen!!! Offensichtilich bist du Alt genug um selber etwas zu Verdienen, zumindest auf Geringfügiger Basis!

Als Vorbild für Dein Kind ist das ja nicht so toll. Welche Strafe Dich als Wiederholungstäter erwartet, weiß ich nicht aber eine Lehre bei einer Bank kann ich mir nicht gut vorstellen, da Du offensichtlich der Meinung bist, Du könntest Dir etwas nehmen, was Dir nicht gehört, ohne dafür zu zahlen. Versuch doch mal, Dein Leben auf die Reihe zu kriegen, damit Dein Kind nicht von Anfang an einen miesen Start ins Leben hat. Du hast Verantwortung nicht nur für Dich sondern auch für Dein Kind.