was für rechte habe ich als mieter wenn das dach undicht ist und es schimmelt?

6 Antworten

Frist zur Reparatur setzen, schriftlich . Mietkürzung androhen , schriftlich. Frist erreicht (normal 1-2 Wochen)und nix passiert, Mietkürzung und Anwalt einschalten. Auf das " jederzeit kündigen " kannst du ihm den Mittelfinger zeigen. In diesem Lande gibt es sowas wie Gesetze.

LittleArrow  06.03.2010, 01:07

Laß das mit dem Mittelfinger besser, sonst wird das noch vermieterseitig eine außerordentliche, fristlose Kündigung!

Natürlich muss der VM handeln. Sie haben das Recht die Miete zu mindern. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wg. der Minderung ist eine Kündigung, wenn alles richtig gemacht wird nicht möglich. Versuchen Sie es nochmals im Guten mit Ihrem VM. Denn wenn die Minderung erst einmal durchgeführt wurde, kann es in einem Haus, in dem evtl. auch noch der VM wohnt schnell zur Hölle werden. Wenn keine Reaktion erfolgt, müssen Sie gezwungener Maßen diesen Weg einschlagen. Lassen Sie sich diesbezüglich beim Mieterbund beraten. MfG

Mahnen Sie die überfälltige Reparatur beim Hauseigentümer/Vermieter an und setzen Sie ihm eine eng bemessene Frist mit Ablehnungsandrohung. Kündigen Sie in diesem Schreiben gleichzeitg eine Mietkürzung in angemessenem Umfang für den auf den evtl. fruchtlosen Fristablauf folgenden Monat an. Danach können Sie einen Handwerker Ihrer Wahl mit der Durchführung der Sanierungsarbeiten zu lasten des Hauseigentümers, der dies versäumt, beauftragen. Bedienen sie sich hierzu aber in jedem Falle fachanwaltlichen Rates, damit Sie keinen Verfahrensfehler begehen und die Kosten nachher aufgrund eines solchen Fehlers bei Ihnen hängen bleiben!

Der Vermieter kann wegen einer Mietminderung, auch wenn diese erst angekündigt ist, selbst aber auch wenn eine Mietminderung der Höhe nach zu hoch angesetzt wurde, nicht kündigen. Dieser VM will Dir Angst machen.

Suche hier einen Mieterverein oder Anwalt auf und lasse Dich beraten und auch gegen Attacken des VM unterstützen.

Der Mangel muss beseitigt werden. Der VM muss die Eintrittstelle des Regenwassers suchen lassen.

wenn derart häftige maängel vorliegen snd diese schriftlich, bildlich mit zeugen festzuhalten. der zeitraum ab beginn des mangels ebenfalls. dann ist ein einwurfschreiben mit dem angezeigten mängel mit aufforderung zur abhilfe und beseitigung der schäden an der mietsache. bis dahin wird eine mietminderung von 30% ab eintritt des mangels nicht überhöht sein. keiner kann deswegen gekündigt werden.

firstguardian  05.03.2010, 09:56

... und das Wasser soll er während dieser unbefristeten Phase munter weiter in seine Wohnung trofpen lassen? Das ist doch keine abschließende Lösung, was Sie hier aufzeigen!