was für rechte habe ich als mieter wenn das dach undicht ist und es schimmelt?
Hallo ich wohne seit knapp nem jahr jetzt in einem 4 familien haus. sobald es regnet tropft es an 5 stellen in meinem flur rein (Vermieter sagt stell ne schüssel drunter) mittlerweile ist das wasser wohl so tief in der wand das auf der anderen seite in meinem wohnzimmer sich 2 wasserflecken an der wand und 4 wasserflecken an der decke gebildet haben und im kinderzimmer ein schimmelfleck ich bekomme aber immer nur zuhören das ist nicht schlimm feuchtigkeit macht nichts ( obwohl er weiß das mein baby 8mon da auch wohnen muss ich hab echt angst um die gesundheit von meinem sohn) ich wollte jetzt die miete um 30% kürzen das er endlich was macht ,denn aufgrund negativem schufa eintrag werden wir keine neue wohnung bekommen, da sagt er zu mir das wirst du nicht machen ich kann dich immer noch kündigen (im vertrag steht beide seiten können jederzeit kündigen) und ob ich stress haben will. was soll ich denn jetzt machen kann er mich so einfach wegen der mietminderung kündigen? ein vermieter muss doch auch eine verpflichtung haben oder nicht? bitte helft mir! liebe grüße laura
6 Antworten
Frist zur Reparatur setzen, schriftlich . Mietkürzung androhen , schriftlich. Frist erreicht (normal 1-2 Wochen)und nix passiert, Mietkürzung und Anwalt einschalten. Auf das " jederzeit kündigen " kannst du ihm den Mittelfinger zeigen. In diesem Lande gibt es sowas wie Gesetze.
Laß das mit dem Mittelfinger besser, sonst wird das noch vermieterseitig eine außerordentliche, fristlose Kündigung!
Natürlich muss der VM handeln. Sie haben das Recht die Miete zu mindern. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wg. der Minderung ist eine Kündigung, wenn alles richtig gemacht wird nicht möglich. Versuchen Sie es nochmals im Guten mit Ihrem VM. Denn wenn die Minderung erst einmal durchgeführt wurde, kann es in einem Haus, in dem evtl. auch noch der VM wohnt schnell zur Hölle werden. Wenn keine Reaktion erfolgt, müssen Sie gezwungener Maßen diesen Weg einschlagen. Lassen Sie sich diesbezüglich beim Mieterbund beraten. MfG
Mahnen Sie die überfälltige Reparatur beim Hauseigentümer/Vermieter an und setzen Sie ihm eine eng bemessene Frist mit Ablehnungsandrohung. Kündigen Sie in diesem Schreiben gleichzeitg eine Mietkürzung in angemessenem Umfang für den auf den evtl. fruchtlosen Fristablauf folgenden Monat an. Danach können Sie einen Handwerker Ihrer Wahl mit der Durchführung der Sanierungsarbeiten zu lasten des Hauseigentümers, der dies versäumt, beauftragen. Bedienen sie sich hierzu aber in jedem Falle fachanwaltlichen Rates, damit Sie keinen Verfahrensfehler begehen und die Kosten nachher aufgrund eines solchen Fehlers bei Ihnen hängen bleiben!
Der Vermieter kann wegen einer Mietminderung, auch wenn diese erst angekündigt ist, selbst aber auch wenn eine Mietminderung der Höhe nach zu hoch angesetzt wurde, nicht kündigen. Dieser VM will Dir Angst machen.
Suche hier einen Mieterverein oder Anwalt auf und lasse Dich beraten und auch gegen Attacken des VM unterstützen.
Der Mangel muss beseitigt werden. Der VM muss die Eintrittstelle des Regenwassers suchen lassen.
wenn derart häftige maängel vorliegen snd diese schriftlich, bildlich mit zeugen festzuhalten. der zeitraum ab beginn des mangels ebenfalls. dann ist ein einwurfschreiben mit dem angezeigten mängel mit aufforderung zur abhilfe und beseitigung der schäden an der mietsache. bis dahin wird eine mietminderung von 30% ab eintritt des mangels nicht überhöht sein. keiner kann deswegen gekündigt werden.
... und das Wasser soll er während dieser unbefristeten Phase munter weiter in seine Wohnung trofpen lassen? Das ist doch keine abschließende Lösung, was Sie hier aufzeigen!