Fristlose Mietkündigung während eines laufenden selbstständigen Beweisverfahrens?
Wir (Familie mit drei Kleinkinder) haben nach berichtigte Mietminderung die fristlose Kündigung erhalten vom Vermieter (Eine Immobilienfirma), obwohl wir umfangreich Nachweise (Beweis Fotos, Gutachten, Schriftsätze usw...) vorliegen können, dass ein Wasserschaden tatsächlich vorhanden ist. Und ein Beweisverfahren bezüglich dieser Problematik ist noch in Bearbeitung beim Gericht.
Der Vermieter wurde rechtzeitig nachweislich gebeten, das Ausmaß der Mängel gründlich zu überprüfen und zu beseitigen. Dies geschah bis zum heutigen Tage nicht. Die Ursache wurde erst im Aug. 2016 entdeckt und behoben, Zwei Rohrbrüche an einem korrodierten Heizungsrohr zum Heizungskörper unter dem Estrich im Badezimmer, die Ursache liegt also nicht in unserer Einflusssphäre.
Ein Aufenthalt im Schlafzimmer, Flur, Kinderzimmer, Badezimmer, und Wohnzimmer ist seit April 2015 bis zum heutigen Tage nahezu unmöglich. Die Miete wurde nicht unbegründet gemindert, wenn ein erheblicher Mangel in mehrere Zimmern in der Wohnung vorliegt. Wir haben unsere Pflichten nachweislich erfüllt, unsere Vorträge von 2015 (aber wohl auch generell) sind ausreichend substantiiert. Aus diesem Grund kann uns der Vermieter keinesfalls kündigen. Der Vermieter darf auch nicht kündigen, wenn der Betrag der Mietminderung mehr als zwei Monatsmieten beträgt.
Im Übrigen, unseren Anwalt hat leider unprofessionell gearbeitet in diese Angelegenheit, das Kinderzimmer und Mietminderung wurden nicht berücksichtigt. Aufgrund dessen, haben wir unseren Anwalt im Oktober 2016 gekündigt, seitdem vertreten wir uns selbst, ein Ergänzungsantrag haben wir im Dez. 2016 beim Gericht selbst beantragt wegen das Kinder / Wohnzimmer.
Die angeblichen Mietrückstände im Kündigungsschreiben sind nicht rechts konform bzw. sind falsch berechnet worden. Und mit der Kündigungsschreiben wurde einer Rechnung in H.v 650,34 € als Anwaltskosten beigefügt.
Wie bereits erwähnt, wir sind zur Zeit ohne Anwalt, daher sind wir dringend auf eurer Rat angewiesen, könnt ihr uns den richtigen Weg zeigen? Wie geht es dann rechtlich weiter? müssen wir Angst vor die Kündigung durch den Vermieter haben? Oder machen wir uns unnötige Sorgen?? Vielen Dank im Voraus!
9 Antworten
Aus diesem Grund kann uns der Vermieter keinesfalls kündigen. Der Vermieter darf auch nicht kündigen, wenn der Betrag der Mietminderung mehr als zwei Monatsmieten beträgt
Richtig, eine berechtigte Mietminderung rechtfertigt keine Kündigung.
Wie bereits erwähnt, wir sind zur Zeit ohne Anwalt, daher sind wir dringend auf eurer Rat angewiesen, könnt ihr uns den richtigen Weg zeigen?
Der richtige und ein Weg ist zum Anwalt zu gehen.
müssen wir Angst vor die Kündigung durch den Vermieter haben?
Wenn Ihr nicht reagiert bzw. nicht auszieht, dann bleibt dem Vermieter nichts anders übrig als Räumungsklage zu erheben.
Er selber darf Euch nicht rausschmeißen.
Da ist er er ja in der Beweispflicht und er dürfte schlechte Karten haben, wenn Gutachten etc. vorliegen.
Ihr braucht unbedingt ein guten Fachanwalt für Mietrecht. Mit einem Anwalt habt Ihr schlechte Erfahrungen machen dürfen ... aber nicht jeder Anwalt ist schlecht.
Habt Ihr Euch schon mal überlegt, bei einem Mieterschutzbund einzutreten? Dort sitzen Fachleute, die Euch weiterhelfen könnten ... auch Fachanwälte. Leider weiß ich nicht, ob Mieterschutzbünde auch noch bei laufenden Verfahren einspringen. Ihr müsstet allerdings damit rechnen, sofort Mitglied werden zu müssen ... die Beiträge sind aber meist recht günstig.
Und Ihr wollt tatsächlich weiterhin in dieser Wohnung bleiben? Nicht nur, dass die Wohnung unbewohnbar ist; das Verhältnis zum Vermieter ist wohl seit einiger Zeit ziemlich zerrüttet.
Das Verhältnis zum Vermieter ist seit ewig zerrüttet..
Mietvertrag wurde anfang 2006 abgeschlossen mit eine Firma X. GbR (Wohnungsgeselschaft). Diese Firma ist mitteleweile nur noch auf Papier ohne Wohnsitz ohne nichts, da läuft alles NUR über der Rechtsanwalt der uns die Kündigung zugesendet hat.
Eine andere Firma Y. GbR ist bauftragt worden vor zwei Jahre von Firma X. GbR für die Hausverwaltung zu treiben.
Zuuuviel Verwaltungen, sind nicht dazu fähig ein Kündigungschreiben zu schreiben?! sehr merkwürdig!
Das heißt, wir haben mit drei Firmen was zu tun (dritte Firma wäre der Anwalt des X. GbRs). Meiner Meinung nach, es handlet sich hier um organisierte Betrügerei!
Ob ihr euch Sorgen machen müsst oder nicht, hängt maßgeblich davon ab, ob ihr die von euch vorgebrachten Mängel und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen beweisen könnt und ob damit eure Mietminderung rechtens ist oder nicht.
Wird die Minderung als rechtens anerkannt, seid ihr auf der sicheren Seite.
Wird die Minderung so nicht als rechtens anerkannt, habt ihr einen Mietrückstand, der grundsätzlich, wenn er ausreichend hoch ist, auch die ausserordentliche Kündigung rechtfertigt. Diese könnte geheilt werden, wenn ihr die ausstehenden Mietzahlungen jetzt vollständig leistet. Das werdet ihr aber kaum wollen.
Ich kann euch hier nur zu einem Anwalt raten. Ansonsten macht ihr viel zu viele Fehler. Sucht euch bitte keinen Wald- und Wiesen-Anwalt sondern einen, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Erklärt diesem bitte ausführlich den ganzen Fall von Anfang bis Ende und macht genau mit ihm aus, was nun wann von wem gemacht wird.
Der Vermieter beabsichtigt zur Zeit nur teilweise die entstandene Schäden zu beseitigen, das führt aber dann dazu, dass die Mängel sich geringer auf die Nutzung der Wohnung auswirkt und damit auch die Minderung geringer ausfällt.
Bezüglich Mietminderung, In der Vergangenheit haben wir, bei bestehenden Mängeln (seit März/April 2015) zeitweise die Miete in voller und zeitweise in geminderter Höhe, gezahlt mit dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt". Der Vermieter hat im Übrigen bereits erklärt im August 2015, dass er mit Mietzahlung unter Vorbehalt einverstanden ist, bis zu Mängelbeseitigung
Da waren wir sehr vorschtig, haben die Miete zeitweise um 30 % gemindert nur, obwohl die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache durch die Schäden erheblich gemindert ist. Wir orientierten uns an früher ergangenen Gerichtsurteilen zur Mietminderung.
Ich rate auf jedenfall dazu in solch einem Fall wieder einen Anwalt dazu zu nehmen
Wenn es alles so ist wie da steht dann scheint ihr ja im recht zu sein und die "fristlose" ist unbegründet
Von daher würde ich es dann aussitzen
Für eine einzige "sinnlos" Beratung in diese Angelgenheit vor paar Wochen bei einen Anwalt, müssten wir 249 Euro zahlen. Daher haben wir uns entschieden, erst ma selbst aktiv werden.
Ihr spart am falschen Ende! Das wird noch richtig teuer für euch!
Die Beratung eines VOLLJURISTEN war "sinnlos", aber die Beratung von JURISTISCHEN LAIEN hier bei GuteFrage macht Sinn? Sorry, aber deine Logik macht keinen Sinn!
Warum habt ihr dem Antwalt das Mandat entzogen? Der beste und teuerste Rechtsanwalt kann euch nicht helfen, wenn die Rechtslage GEGEN euch spricht. Wenn also Gerichtsverfahren nicht so verlaufen, wie ihr es euch vorstellt, hat nicht notwendigerweise der Anwalt Schuld oder ist schlecht.
@ Katharina010
Ich vermute, dass Zwei Anwälte haben hinter unserem Rücken gegen uns gearbeitet bzw. Wichtige Beweise nicht eingereicht oder vom Wesentlichen abgelenkt usw. Das ganze ist ein Skandal, und ich weiss, dass wir kein Einzelfall sind, bzw haben Kontakt zu anderen ähnlich Geschädigten. Hätte man mir das vorher gesagt was hier abgeht, hätte ich es nicht geglaubt.
Mein dringender Rat: Jetzt wird es aber höchste Zeit, denn als nächstes kommt die Räumungsklage und ihr könnt noch so viele Unterlagen, Fotos, Gutachten haben, ohne Anwalt seid ihr nur ein Spielball der Juristen. Die kicken Euch sonst wo hin.
Damit jetzt nichts mehr falsch läuft und korrekt erwidert wird: Unbedingt zu einem Anwalt.
Wir haben vor kurzem beim Gericht gefragt, es wurde uns dort gesat, dass wir erst mal nichts weiteres unternehmen sollen, außer Widerspruch gegen die Kündigung natürlich.
Wie bereits erwähnt, ein selbständiges Beweisverfahren bezüglich dieser Prolematik ist noch in Bearbeitung beim Gericht unter Aktenzeichen xx yy zz.
Daher kann nichts passieren, wenn der Vermieter seine unberichtigte Kündigung durchsetzen will, muss er das sowieso über das Gericht machen. Erst wann klage erhoben ist durch den Vermieter, dann kann ich immer noch Anwalt suchen. Oder wurden wir falsch informiert?
Das ist richtig.
Vielen Dank an euch allen erst mal für eure Mühe!
Als die Schäden in der Wohnung aufgetreten sind, haben wir sofort ein Fachanwalt im Mietrechteine eine Vollmacht unterzeichnet und Rechtschutzversicherung hat die Kosten übernommen. Die Kosten für einen neuen Anwalt bzw. Anwalt wechsel würden leider verweigert vom R-versicherung.
Für eine einzige "sinnlos" Beratung in diese Angelgenheit vor paar Wochen bei einen Anwalt, müssten wir 249 Euro zahlen. Daher haben wir uns entschieden, erst ma selbst aktiv werden.