Was darf man an Kontoauszügen schwärzen?

8 Antworten

das kommt doch darauf an was für den Fall relevant ist. Wenn es darum geht zu beweisen, dass ich meine Miete pünktlich bezahlt habe, dann darf auch nur dieser Teil sichtbar sein. Wenn es darum geht, dass ich zu viele Bareinzahlungen habe, die ich nicht nachweisen kann, dann dürfen natürlich alle Zahlungseingänge und Ausgänge gesichtet werden, die was damit zu tun haben KÖNNTEN. Es geht auch hier, wie so oft, um die Verhältnismäßigkeit

Ich dachte nicht, dass diese Frage selbst bei Gerichten zu höchst erstaunlichen Antworten führt. Nu habe ich einfach verschiedene Städte angerufen und folgende Kommentare erhalten:

1) ... und darum verlangen wir vom Antragsteller den (letzten) Kontoauszug mit dem aktuellen Kontostand.

2) ... wir benötigen die fortlaufenden Kontoauszüge des letzten Monats.

3) ... müssen alle Kontoauszüge der letzten drei Monate lückenlos und natürlich ungeschwärzt vorgelegt werden. Uns reichen auch Kopien, welche jedoch vom beauftragten Rechtsanwalt eingeschickt werden müssen. Persönliche Vorsprache und Abgabe unerwünscht.

??? Was ist das denn ???

Darf jede Kommune nach Lust und Laune entscheiden?

Bevor eventuell jemand dies falsch versteht. Es geht ausschließlich um einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Grund für den Antrag ist keine Straftat, sondern die Hilfe durch einen RA bei geringem Einkommen. Wir dachten eben, es sei klar, dass diesen Menschen geholfen wird. Wenn ich richtig liege, muss man bei Antragstellung eh sein Einkommen beifügen. Das mit dem Konto halte ich für Schikane. Wer arm ist, hat keine Kontobewegungen über mehrere tausend Euro. Die "Schlitzohren" brauchen kein Konto zum Geschäfte machen. Also mal wieder eine unfeine Art arme Menschen abzustempeln?!

Wenn das Gericht irgendwelche Unterlagen anfordert, dann werden diese zu den Gerichtsakten genommen. Wenn es Originale sind, dann werden sie in Kopie zu den Akten genommen.

Wenn Du etwas schwärzen willst, dann schwärze es. Wenn Du etwas schwärzt, was das Gericht angefordert hast, dann bist Du der Aufforderung des Gerichtes nicht nachgekommen.

Wenn das Gericht Prozesskostenhilfe genehmigen soll, will es sich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse verschaffen. Wenn Du nur geschwärzte Auszüge einreichst, dann geht das nicht und die Hilfe ist vom Tisch.

Ich kenn die Sache vom Finanzamt. Wer eine Stundung oder Vollstreckungsaufschub will, der muss seine Vermögensverhältnisse mit Kontoauszügen belegen. Wer nur schwarze Balken einreicht, bekommt nichts, denn die Unterlagen sind dann nicht geeignet.

Was seit ihr denn für eine Runde? Was soll nachgewiesen werden oder auch nicht nachgewiesen werden? Das ist doch entscheidend dafür welche Informationen benötigt werden und entsprechend nicht geschwärzt werden können.

OK, ich hätte wohl mehr von dem Gespräch schreiben sollen. Es fing mit dem Thema Rechtsschutzversicherung an. Dann kamen wir auf die Prozesskostenhilfe und hier entstand eben die Frage, was darf das Gericht?