Kontoauszüge für Erstantrag ALG II für welchen Zeitraum

5 Antworten

Die Beauftragten für den Datenschutz erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Sie haben aber keine Richtlinien-Kompetenzen. Sie können lediglich Kommentare abgeben und Empfehlungen.

An die muss sich dein örtliches Sozialgericht aber so wenig halten wie dein Sachbearbeiter. Dass sich dein Gericht an einem früheren Urteil eines anderen Gerichts orientiert, ist da schon wahrscheinlicher - aber auch nicht zwingend.

Außerdem gibt es häufig Ausnahmen von der Regel - weshalb ja auch der Bundesbeauftragte stets "regelmäßig" schreibt - also darüber, was in der Regel so üblich sein sollte!

Was du im Juli letzten Jahres getan hast, das wissen wir nicht. Aber offenbar will es dein Jobcenter wissen. Warum also nicht?

Es gibt Leute, die haben ihr Vermögen an Brot für die Welt überwiesen, um dann verdutzt festzustellen, dass sie jetzt ja ALG II benötigen. Dann greift eben das BGB zur Schenkung und das SGB II § 33 - und das Jobcenter holt sich das Geld dann zurück ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Berlinerinn 
Fragesteller
 24.04.2014, 15:58

Danke für deine Antwort... mein Problem hat sich fast von allein erledigt (s.o.)...

Egal ob du einen Erstantrag stellst oder eine Weiterbewilligung,das Jobcenter darf nur in Ausnahmefällen Kontoauszüge für bis zu 6 Monate verlangen ( Selbstständigkeit ) in der Regel sind es aber für die letzten 3 Monate !

Das mit den 10 Jahren,kann nur zutreffen,wenn es sich um das Sozialamt handelt.

Denn bevor das Sozialamt Zuzahlungen für ein Pflegeheim der Angehörigen zahlt,wird erst die Unterhaltspflicht der Angehörigen geprüft.

Dabei sind auch Schenkungen der letzten 10 Jahre zu berücksichtigen,deshalb könnten hier diese Kontoauszüge verlangt werden um dies Prüfen zu können.

Würde nämlich eine Schenkung innerhalb dieser 10 Jahre von der hilfebedürftigen Person erfolgt sein,kann das Sozialamt diese Schenkung rückwirkend für bis zu 10 Jahre einfordern.

Berlinerinn 
Fragesteller
 24.04.2014, 15:56

Danke für deine Antwort... ich hab vorhin persönlich nochmal im Jobcenter nachgefragt... die Datumsangage ist ein Versehen und ich solle nur die Auszüge der letzten 4 Wochen einreichen... hallelujah!!

Hallo! Vielen Dank erstmal fürs Lesen und schnelle Beantworten. Ja, das ist auch der Link, den ich in meinem Text hatte. Ich stell mir nur konkret die Frage, ob mein Fall , also die Forderung zur Vorlage der Auszüge der letzten ca. 1,5 Jahre rechtens ist vor dem Hintergrund, dass ich mit meinem Nichteinreichen wahrscheinlich schon meine Mitwirkungspflicht verletzt habe???

Danke an alle Antworter..... die Frage hat sich nach einem persönlichen Gespräch im Jobcenter erübrigt, weils einfach ein grober Tippfehler war. Manchmal ist alles viel einfacher, als man denkt :)