Extrageld für Arbeitsamtmaßnahme

7 Antworten

Geht es dir darum, wieviel mehr Geld du in den 4 Monaten bekommst oder geht es dir darum, dich weiterzubilden, um deine Chancen auf Arbeit zu verbessern?

Denk bitte nochmals genau über den Sinn der Weiterbildung nach und welche Chancen sie dir eröffnet.

Weiter darfst du ALG1 nicht mit ALG2 vergleichen. Das sind zwei komplette verschiedene Dinge. ALG1 ist eine Versicherungsleistung während ALG2 die dauerhafte Grundsicherung danach darstellt.

Man bekommt kein Geld dafür, dass man eine Weiterbildung besucht. Im Gegenteil bezahlt das Amt die Weiterbildung, an der Du dann kostenlos teilnehmen darfst. Weiterbildung macht sich im Lebenslauf übrigens besser als eine Lücke. Außerdem bekommst Du am Ende ein Zertifikat, welches Du bei Bewerbungen beilegen kannst / solltest.

Wenn Dir das Geld (die Lohnersatzleistung), welches Du zusätzlich zur vom Amt finanzierten Weiterbildung, erhälst nicht ausreicht, kannst Du für eine Arbeitsaufnahme jederzeit die Weiterbildung abbrechen. Du bekommst dann statt der Lohnersatzleistung den Lohn, den Du mit dem Arbeitgeber verhandelt hast.

Wie sich die Höhe von 850 Euro ALG1 bei Deiner Freundin zusammensetzt, kann ich nicht nachvollziehen, wenn sie vorher nur 350 Euro verdient hat. Ob sie (aus Deiner Sicht) scheinkrank war oder krank ist irrelevant, wenn sie für die Krankheitstage eine AU vom Arzt vorgelegt hat.

Kann es sein,das deine Freundin alleine wohnt und zu ihrem ALG - 1 eine ALG - 2 Aufstockung bekommt und du noch bei deinen Eltern wohnst,die genügend Einkommen haben oder keinen Antrag beim Jobcenter gestellt haben,das sie eine ALG - 2 Aufstockung bekommen !

Denn bei durchschnittlich 350 € Nettovergütung,bekommt sie bei 60 % ALG - 1,ca.210 € ALG-1 .

Wenn sie aber alleine wohnt,dann steht ihr ein Regelsatz von derzeit 391 € zu + die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.

Da das Jobcenter 30 € Versicherungspauschale von ihren ca.210 € ALG - 1 abziehen würde,wenn sie keine weiteren Erwerbseinkommen hat,dann bliebe nur noch ein anrechenbares ALG - 1,von ca.180 € übrig.

Wenn sie dann insgesamt ca.850 € pro Monat hat und man zieht diese 30 € Versicherungspauschale ab,dann würde ihr Bedarf nach dem SGB - ll insgesamt 820 € betragen.

Zieht man nun von diesen ca.820 €,ihre anrechenbaren ca.180 € ALG - 1 ab,dann würde sie vom Jobcenter noch eine Aufstockung von ca.640 € bekommen,dazu die 30 € Pauschale,ist man wieder bei ca.850 € pro Monat.

Und du wirst nur dein ALG - 1 bekommen und keinen weiteren Anspruch haben,weil du noch bei den Eltern wohnst,sonst müsste dein gesamter Bedarf ja auch höher liegen und dir stünde eine ALG - 2 Aufstockung zu.

Das Geld, daß du bekommst, hat mit der Wb nichts zu tun. Es wird nach deiner Lebenssituation berechnet, z. B. bist du Mutter, vielleicht sogar alleinerziehend? Dann gibt es etwas mehr. Du bekommst die Kosten für die Wb erstattet, z. B. Bücher, Anfahrtswege. Ansonsten solltest du sie als Chance sehen, in eine bessere Zukunft starten zu können. Alles andere würdest du später bereuen!

sorry, aber ich fasse es nicht, was du dir vorstellst....

du hast es verbummelt, keine passende ausbildung zu haben... nicht wir...

aber bezahlt werden willst du, wie ein "fachmann" ?