Was bin ich überhaupt jetzt: Italienerin oder Deutsche?

18 Antworten

Du bist das so wie du dich fühlst. Ich bin auch hier in Deutschland geboren und meine Eltern in Italien und das hat nichts damit zu tun. Ich fühle mich 100% Italienerin, wahrscheinlich auch weil ich daheim nur italienisch rede und mit der italienischen Mentalität aufgewachsen bin. Hier habe ich überhaupt keine verwandten, denn alle sind in Italien und vllt deswegen fühle ich mich noch mehr als Italienerin. Deutsche zu sein würde für mich auch kein Problem sein, denn ich hab 0 gegen Deutsche. Doch trotzdem bin ich stolz Italienerin zu sein :) also ein tipp von mir : du musst es fühlen !

Dem Gesetz nach denke ich schon Italienerin, auch wenn Du in Deutschland geboren bist. Der Grund: weil es Deine Eltern sind!!

wiki sei dank - da steht fast alles: Durch Geburt (Abstammungsfälle) [Bearbeiten]

* Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
  Eine nach dem 1. Januar 1975 geborene Person erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Für nichtehelich geborene Personen gilt, dass die Betreffenden in der Regel die Staatsangehörigkeit der Mutter erwerben. Seit dem 1. Juli 1993 kann auch der nichteheliche Vater die deutsche Staatsangehörigkeit verleihen, wenno er Deutscher ist,o eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung beziehungsweise Anerkennung der Vaterschaft vorliegto und die Anerkennung der Vaterschaft bzw. das Vaterschaftsfeststellungsverfahren vorgenommen oder eingeleitet wurde, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
* Ein Findelkind, das im Inland aufgefunden wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.
* Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch ausnahmsweise dann nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenno dieser deutsche Elternteil selbst am 1. Januar 2000 oder später im Ausland geboren wurde undo weiterhin dort lebt undo das Kind sonst nicht staatenlos wäre.
* Ein Kind, dessen biologische (genetische) Eltern Deutsche sind, erhält nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn es im Ausland von einer nicht-deutschen Leihmutter zur Welt gebracht wird, unabhängig davon, wessen S.perma und wessen Eizelle zur künstlichen Befruchtung verwendet wurden.[4]

--- somit würd ich sagen - hast du die italienische Staatsbürgerschaft ---

Du bist eine Seconda. Die meist sprachlich bereits integrierte «Zweite Generation» oder eben die Secondos leben oft zwischen der Kultur ihrer Eltern und Grosseltern und der Kultur des Landes, in dem sie sich aufhalten. Durch sich gegensätzlich verhaltende Erwartungen von wahrgenommenen Repräsentationen der beiden Kulturen entsteht ein Dilemma, dessen Belastung Einheimische oft kaum verstehen können. Die Selbstdeklaration als Secondo impliziert eine selbstbewusste Grundhaltung zu eigenen Anderssein. http://de.wikipedia.org/wiki/Secondo

wenn Deine Eltern beide Italiener sind, dann werden sie Deine Geburt beim italienischen Generalkonsulat gemeldet haben.

Dementsprechend hast Du die italienische.

Hättest Du einen Elternteil, der Deutsch ist, dann könntest Du beide beanspruchen.