was bekomme ich an Geld Wärend einer Umschulung vom Arbeitsamt und gibt es vllt. noch gelder die man zusätzlich beantragen kann?
Hallo Ihr lieben ohne jetzt gleich einen Shitstorm auszulösen, ich fange mitte September eine 2 Jährige umschulung zur Einzelhandelskaffrau an die bis aug. 2018 geht und meine frage ist nun was bekomme ich an gelder ?
Da ich 1 Jahr durchgearbeitet habe bekomme ich jetzt erstmal bis nächstes Jahr Feb ALGI und danach leider ALGII . Gibt es möglichkeiten auf andere förder gelder wie Fahrkostenerstattung(Monatskarte) oder keine Ahnung was dies ist meine erste umschulung daher auch meine frage was einen an gelder zusteht bitte keine doofen kommentare von wegen wie viel willst du Vaterstaat noch aus der Tasche ziehen ect.
ich war ohne Ausbildung bis jetzt immer fleißig arbeiten nur war mein Arbeitsvertrag leider befristet worauf ich jetzt Arbeitslos bin und es bietet sich von meiner Jobvermittlerin die umschulung an.
Danke für jede hilfe
LG
4 Antworten
Habe auch eine Umschulung/Weiterbildung versprochen bekommen.
Nur in Wirklichkeit keine bekommen!
Das soll Dir am besten das Arbeitsamt sagen. Normalerweise bekommst für die Umschulung weiter das Arbeitslosengeld und da es eine Ausbildung ist wird diese auch vergütet
in einer Umschulung bekommst du die Monatskarte im voraus ausgezahlt und auch andere Sachen wen du zb Bücher brauchen solltest du du bezahlen müssest aber das wäre zb in einer Einschulung in einem betrieb so in einem Bildungswerk bekommt man die Bücher aber auch das Geld für Berichtshefte mus das Amt zahlen aber auch den mehr-bedarf wen man mehr als 6 stunden auf der Arbeit ist..Du must selber dir eine umschulung suchen entweder in einem betrieb wo man das zb bei alg2 noch 400 € gehlat zusätzlich bekommen kann wen du den arbeitgeber du übereden kannst die wollen aber meistens nichts bezahlen also müssest du mit alg 1 oder alg 2 auskommen.
Bei einem Träger gibt es kein Extrageld und du mußt mit den dem Alg 1 oder alg 2 auskommen nur den mehr bedarf kamst du anfordern. du bekosmt ansonsten nur das ticket bezhalt .
Du bekommst ALG II. Und Fahrtkosten zur Ausbildung. Nicht mehr und nicht weniger. Das Einkommen der anderen Haushaltsangehörigen wird mit eingerechnet.
Es sei denn er hat keine eigene Familie und er ist 25. Dann bildet er seine eigene Bedarfsgemeinschaft und da wird nichts angerechnet.
Sofern er einen eigenen Haushalt hat.
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Ist klar, weil du ja auch keine Miete zahlen mußt.
Da hast du aber eine großzügige Jobvermittlerin. Ich bekomme keine Umschulung obwohl ich sie dringend bräuchte.
Falls es eine betriebliche Umschulung ist bekommst du Ausbildungsentgeld, Kindergeld, kannst BAB beantragen. Als Fahrkarte kannst du eine Jahreskarte für Schüler und Azubis bei deinem zuständigen Verkehrsunternehmen beantragen, musst du aber selber zahlen es sei denn das Arbeitsamt zahlt dir das was ich aber bezweifele.
Bei schulischer Umschulung bekommst du weiter Alg2 und Fahrkarte kann aber muss nicht bezahlt werden. Wenn du Kindergeld bekommst wird diese angerechnet.
ist eine umschulung über einen träger
Also schulisch
ich ahbe ja schon einen Träger der die umschulung dann macht ging mir jetzt darumw as einen an gelder zusteht :)