Was bedeutet "erforderliche Rechtswahl" bzgl. Kostenrechnung zu einer Testamentsbeurkundung?
Ich habe mein Testament beurkunden lassen und dazu eine Rechnung erhalten, in der der Geschäftswert falsch ausgewiesen war (30% zu hoch). Auf meine Bitte das zu korrigieren, bekam ich folgende Antwort:
"Zu dem als Geschäftswert für das Testament anzusetzenden Reinvermögen in Höhe von ca. xxx Euro ist noch ein Teilbetrag in Höhe von 30 % (=xxx) für die erforderliche Rechtswahl hinzuzurechnen."
Ich hab die höhe des Vermögens entfernt.
Somit ergibt sich ein Gesamtwert von xxx Euro, welcher korrekt in der Kostenrechnung angegeben wurde.
2 Antworten
Das Testament wurde korrekt abgerechnet. Wenn eine Rechtswahl im Testament getroffen wird, so sind zusätzlich 30 % vom Vermögen anzusetzen (siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__104.html).
Die Frage die sich vielmehr stellt, ist, ob du überhaupt eine Rechtswahl bzw. das Ergebnis der Rechtswahl wolltest. Eine Rechtswahl macht z.B. dann Sinn, wenn du planst (künftig) im Ausland zu leben, aber trotzdem das deutsche Erbrecht gelten soll oder wenn du Ausländer bist und für deine Immobilien deutsches Recht gelten soll. Hast du mit dem Notar dahingehend in jeglicher Hinsicht gesprochen?
Wenn er es dir ohne groß zu Fragen "untergejubelt" hat, weil er es vielleicht für erforderlich o.ä. hält, dann ist das natürlich kein feiner Zug vom Notar. Er muss nicht darüber belehren, welche Kosten entstehen wenn ein Testament mit ausdrücklich gewünschter Rechtswahl aufgesetzt werden soll. Sofern er die Rechtswahl aber ohne nachzufragen im Testament aufgenommen hat, dann ist das keineswegs richtig und sollte beanstandet werden. Wenn er sich weigern sollte die Rechnung abzuändern, dann kannst du kostenlos beim Landgericht Beschwerde einlegen.
Ja leider richtig, wenn die Rechtswahl drin ist. Das zeigt das Kostenskript hier: http://www.erbfix.de/2016/06/notarkosten-testament.html
Das mit der Rechtswahl ist eine Verwerfung, die nicht ok ist, wenn nur ein Satz im Muster steht.