Was bedeutet "erforderliche Rechtswahl" bzgl. Kostenrechnung zu einer Testamentsbeurkundung?

2 Antworten

Das Testament wurde korrekt abgerechnet. Wenn eine Rechtswahl im Testament getroffen wird, so sind zusätzlich 30 % vom Vermögen anzusetzen (siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__104.html).

Die Frage die sich vielmehr stellt, ist, ob du überhaupt eine Rechtswahl bzw. das Ergebnis der Rechtswahl wolltest. Eine Rechtswahl macht z.B. dann Sinn, wenn du planst (künftig) im Ausland zu leben, aber trotzdem das deutsche Erbrecht gelten soll oder wenn du Ausländer bist und für deine Immobilien deutsches Recht gelten soll. Hast du mit dem Notar dahingehend in jeglicher Hinsicht gesprochen?

Wenn er es dir ohne groß zu Fragen "untergejubelt" hat, weil er es vielleicht für erforderlich o.ä. hält, dann ist das natürlich kein feiner Zug vom Notar. Er muss nicht darüber belehren, welche Kosten entstehen wenn ein Testament mit ausdrücklich gewünschter Rechtswahl aufgesetzt werden soll. Sofern er die Rechtswahl aber ohne nachzufragen im Testament aufgenommen hat, dann ist das keineswegs richtig und sollte beanstandet werden. Wenn er sich weigern sollte die Rechnung abzuändern, dann kannst du kostenlos beim Landgericht Beschwerde einlegen.