Notarielle Verkaufsvollmacht (für eine Wohnung): Kosten?

8 Antworten

Die Gebühren für eine notarielle Verkaufsvollmacht bemessen sich am Wert des Objekt. Ich würde das nicht machen, hat auch Nachteile für den Makler (er darf dann keine Provision verlangen).

Ich empfehle eine sogenannte Nachgenehmigung. Die beiden anderen Eigentümer und der Käufer unterschreiben beim Notar. Danach schickt Dir der Notar die Urkunde an Dich oder gleich an einen Notar an Deinem Wohnort. Bei diesem Notar kannst Du dann die Urkunde unterschreiben und Dich kostet es nur die Unterschriftenbeglaubigung bei diesem Notar und evt. Portokosten beim Erst-Notar

Das richtet sich nach dem Wert. Am besten lässt du die Erklärungen einfach nachgenehmigen. Das ist noch relativ günstig. Die Vertretung durch einen Makler ist übrigens unüblich, ich würde lieber einen Miteigentümer handeln lassen.

Grundsätzlich kann eine Vollmacht sogar mündlich erteilt werden. Allerdings verlangt das Gesetz in bestimmten Fällen, dass eine schriftliche, notariell beglaubigte Vollmacht vorliegen muss.

Oder den Vertrag notariell beglaubigt nachgenehmigen, dann siehst Du den Vertragstext vor Dir. Nachteil:bis zur Nachgenehmigung ist der Vertrag noch schwebend unwirksam.

Kosten bei einem Immobilienwert von z.B. 80.000,00 € 219,00 € für den Notar, so als Anhalt.

laserata 
Fragesteller
 17.04.2019, 14:13

Danke für die konkreten Infos. Könntest du mir sagen, wie du auf 219 Euro kommst bzw. mir ggf. einen entsprechenden Link schicken? Ich rechne mit einem Verkaufspreis von ca. 195.000 Euro (für die Wohnung, die im Moment drei Geschwistern gehört, wovon einer ich bin).

Öh nee, kein guter Plan, nicht den Makler bevollmächtigen, lieber einen der Miteigentümer. (persönliche Meinung).

Alternativ, wenn der Käufer und die Miteigentümer mitspielen, kannst du den beurkundeten Vertrag, auch bei einem Notar in deiner Nähe nachgenehmigen.

Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Geschäftes, Kaufpreis plus evtl. Rechte, die gelöscht werden sollen.

DerGeodaet  18.04.2019, 08:53
Alternativ, wenn der Käufer und die Miteigentümer mitspielen, kannst du den beurkundeten Vertrag, auch bei einem Notar in deiner Nähe nachgenehmigen.

Das wäre für mich die beste Lösung.

Die Vollmacht bedarf nicht der für das Rechtsgeschäft vorgesehene Form. Rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht zum Abschluss eines Grundstückkaufvertrag bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn der Vertretene unmittelbar gebunden werden kann, dh. wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt wird.

Ronox  17.04.2019, 18:19

Das stimmt materiell-rechtlich. Verfahrensrechtlich ist die Vollmacht, eine Genehmigungserklärung oder eine Vollmachtsbestätigung zumindest öffentlich zu beglaubigen und in der Praxis daher Gang und Gäbe.