Kann man die Notarkosten bei einem Haus- / Wohnungskauf umgehen? Bspw. durch Kaufvertrag in Holland?

8 Antworten

An § 311b BGB führt kein Weg vorbei. Das Grundbuchamt wird die Auflassung bzw. Eintragung ganz einfach nicht durchführen, wenn kein notarieller Kaufvertrag vorgelegt wird.

Davon ab: Ein Hauskauf ist so eine große Anschaffung, dass die paar Euro für einen rechtssicheren notariellen Vertrag auch noch drin sein sollten.

Ich rate auch dringend davon ab, notariell nur einen "Scheinvertrag" abzuschließen, um Gebühren zu sparen (z.B. durch niedrigeren Ausweis des Kaufpreises). Dies ist vor allem für den Verkäufer wichtig, denn der Käufer ist dann nur verpflichtet, den niedrigeren Kaufvertrag des notariellen KV zu bezahlen (vgl. § 117 (2) BGB).

wer sich aufs Glatteis begibt, fällt häufig auf die Nase!

Die Notargebühren sind mit ca. 1,5% doch nun wirklich das geringste Problem. Der Notar sichert den Kauf ab. Ein notarieller Kaufvertrag ist beim Immobilienkauf in Deutschland Pflicht.

An der Grunderwerbsteuer kommt man auch nicht vorbei, oder welche Vorschläge hat der schlaue IKTERUS da zu machen?

Mir fehlt jetzt eigentlich nur noch die Frage, wie man ohne Bank aber ohne Geld noch ein Haus kaufen kann...

Warum? Kaufverträge richten sich nach dem Recht des Landes in dem sie geschlossen wurden. Wenn wir das nunmal in Holland machen, wo es eine solche Regelung nicht gibt, gilt der Kaufvertrag nach hollandischem recht. Durch das EU Recht werden aber doch woanders wirksame Kaufverträge auch in Deutschland anerkannt oder nicht?

Wenn Du das Haus in die Niederlande transportierst, dort verkaufst und der Käufer es wieder nach Deutschland bringt, gilt niederländisches Recht. Ansonsten gilt das Recht, in dessen Geltungsbereich die Kaufvertrag abgeschlossen bzw. erfüllt wird. Bei Immobilien in Deutschland wird das nun mal nur in Deutschland möglich sein...

Kaufverträge richten sich nach dem Recht des Landes in dem sie geschlossen wurden.

Wenn Du ein Haus in NL kaufen wolltest, wäre das ja auch richtig. Nachdem aber der Ort des Erwerbs bei einer Immobilie in D logischerweise auch in D liegt, auch wenn Du Dich zum Zeitpunkt X in NL aufhältst, gilt immer deutsches Recht :-)

Man kann in Deutschland nicht Eigentümer einer Immobilie werden, bevor man nicht die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Ohne Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamts erfolgt keine Eintragung in das Grundbuch. Basta.

Ob das Honorar eines niederländischen Notars wirklich billiger ist und ob so ein Vertrag überhaupt anerkannt würde, weiß ich nicht. Ohne Notar geht es jedenfalls nicht. Und was die finazierende Bank davon halten würde, kann ich mir jetzt schon denken. Ich unterstelle sogar, daß es teurer kommen könnte, weil die Kommunikation über Ländergrenzen hinweg sehr aufwändig sein kann.

Dir muß auch klar sein, daß ein großer Teil der Notarkosten Verwaltungsgebühren für Auflassung, Grundbuchauszüge, Eintragung Grundschuld, Eintragung Eigentümer usw. sind. Und die fallen beim zuständigen Grundbuchamt in Deutschland an.

Und was eine Maklercourtage damit zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Wenn du dir über einen Makler eine Immobilie vermitteln läßt, hast du in Deutschland einen Vertrag mit ihm geschlossen und mußt ihn bezahlen.

Also vergiß die ganze Sache schnell wieder und konzentriere dich darauf ein vernünftiges Angebot zu finden.

Möglicherweise (Viel VIELLEICHT) kannst du den Vertrag bei einem Notar in Holland abschliessen, was dich aber auch nicht von der Grunderwerbssteuer befreit, und vermutlich unter dem Strich auch nicht viel billiger ist. Die Kosten für Grundbuch- Eintragung etc. fallen ja eh hier in Deutschland an . Und die ist ja schliesslich in D wie auch überall sonst in der Welt ein Hoheitsrecht der einzelnen Staaten, also nicht zu umgehen.