Kosten Architekt zur Bestimmung der Wohneinheiten?

4 Antworten

"Der Architekt müsste ja nur kurz durch das Haus laufen."

Naja... ein bisschen mehr ist es dann doch schon :-)

Zunächst einmal müssen Bestandszeichnungen vorhanden sein (falls nicht muss aufgemessen werden und Zeichnungen erstellt werden). Sind welche vorhanden müssen diese kontrolliert werden, ob die auch tatsächlich stimmen (was zu 99,99% nicht der Fall ist).

Dann muss die Aufteilung in 1.000/1.000stel gemacht werden und es muss darauf geachtet werden, dass jede Wohnung in sich abgeschlossen ist.

Das Bauamt bestätigt das und der Notar kann die entsprechenden Verträge aufsetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo, ich gehe davon aus, dass Dein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen umgewandelt werden soll; dazu benötigst Du eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, dass also jede Wohnung eine in sich abgeschlossene Einheit bildet mit seperatem Eingang usw; dazu ist ein genauer Aufteilungsplan erforderlich aus dem man Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Teileigentum genau erkennen kann;

es kann sein, gerade bei älteren Häusern, dass ein Architekt genaue Pläne erstellen muss;

die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann vierstellige Kosten verursachen, der Architekt für die Erstellung des Aufteilungsplanes einen durchaus hohen vier- oder mehrstelligen Betrag; nur mit "kurz mal durchgehen" ist es nicht getan;

ohne diese Bescheinigungen wird Dir kein Notar eine Teilungserklärung beurkunden;

Vielen Dank, habe es mir doch einfacher vorgestellt. Aber so kann ich wenigstens rechnen. Gruß

Das was der Notar gemeint hat, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit entsprechenden Aufteilungsplänen. Diese dienen dazu, ein Grundstück in Wohnungseigentum aufzuteilen. Ein Plan muss für jedes Stockwerk angefertigt werden inkl. Ansichten. Das ist schon relativ teuer.

Testamentarisch kann man trotzdem entsprechende Vermächtnisse formulieren ohne die Pläne bereits zu haben. Die zu beschaffen kann dann den Erben aufgegeben werden. Die Kosten müssen aus dem Nachlass beglichen werden.

Dazu muss eine Teilungserklärung gemacht werden. Es ist möglich, dass dazu sogar bauliche Änderungen nötig sind. Wenn z.B der Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen nur über Sondereigentum möglich ist.

Es müssen auch Außenanlagen und Stellplätze zugeordnet werden.

Das kann alles sehr einfach sein, aber auch, wenn es keine gültigen Pläne gibt, aufwendig.