Was bedeutet dieses Verkehrsschild?

Schild - (Recht, Auto, Verkehr)

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man beachte die Pfeile... BIS hierhin Parken mit Parkschein erlaubt, Anwohner auch ohne Parkschein. AB hierhin gilt für alle Verkehrsteilnehmer eingeschränktes Halteverbot.

Das heißt, vor 8 und nach 18 Uhr kann ich vor dem Schild ohne Parkschein parken?

@Stromberg1893

Ja genau, und auf der Parkscheinseite werden die gleichen Zeiten gelten. D.h. in der Zeit zwischen 18 und 8 Uhr ist überall das parken erlaubt. Gruß, Albi.

@xALBIx

Nö, das Zusatzschild "Mo - Fr 8 bis 18 Uhr" bezieht sich nur auf das eingeschränkte Haltverbot.

Wann vor dem Schild ohne Parkschein geparkt werden darf, steht auf dem Automaten. ;)

Ändert aber nix daran, das die Antwort von skyfly71 absolut richtig ist. ;)

Es darf hier jeder kostenpflichtig parken, der einen Parkschein (wohl am Automaten) zieht. Desweiteren darf jeder, der einen Parkausweis H hat, hier parken, ohne einen Parkschein zu ziehen. Aber nur rechts von diesem Schild.

Links von diesem Schild besteht ein eingeschraenktes Parkverbot zu den angegebenen Zeiten ^^…

Was meinste denn mit "Links" und "Rechts" genau?

@Eichbaum1963

Du weißt nicht, was rechts und links ist?

@Mamamauss

Doch das schon, aber was meintest du mit "rechts bzw. links" vom Schild denn genau?

Wo denn deiner Meinung da genau parken? Etwa Links auf der Fahrbahn Haltverbot und rechts auf dem Gehweg/im Vorgarten parken erlaubt?? ^^

@Eichbaum1963

Vom Schild aus gesehen, wenn du die Position wie beim Fotografieren einnimmst.

@Mamamauss

Sagt mir aber immer noch nicht, WO genau du dich da hinstellen würdest. :D

Meinst du etwa die Fahrbahnseiten, ergo jeweils linke bzw, rechte Straßenseite??

Hm es ist hier nicht ganz eindeutig zu erkennen, auf welcher Straßenseite das Schild steht. So wie es aussieht eher auf der Linken.

Na gut:

Wenn das Schild auf der rechten Straßenseite steht gilt das Haltverbot zur angegebenen Zeit AB dem Schild, also dahinter, das Parken mit Parkschein bzw. Anwohner frei VOR dem Schild.

Steht es auf der linken Straßenseite (was aber nur in Einbahnstraßen möglich ist), dann gerade umgekehrt: Das Haltverbot zur angegebenen Zeit gilt dann VOR dem Schild und das Parken-Schild AB dem Schild.

Kleine Eselsbrücke dazu: Schilder im Geiste um 90° zur Fahrbahn drehen und dann "gucken" wohin die Pfeile zeigen. ;)

Rechts vom Schild darf man parken, wenn man einen Parkschein hat oder ein Bewohner mit Parkausweis ist, Links ist Parkverbot von Monatag-Freitag von 8-18 Uhr ab 18 Uhr darf jeder links vom Schild parken, auch ohne Parkschein.

Aha und inwiefern rechts vom Schild bzw. links vom Schild?^^

@maxmeisi

Ja und ich auch nicht was du mit Rechts bzw. Links vom Schild meinst. Etwa rechte und linke Straßenseite??

@Eichbaum1963

Ja, genau. Oberhalb des Schildes. Aber nur wenn du am Boden liegst und nach unten guckst.

@maxmeisi

Auf gut deutsch: du hast keine Ahnung?^^

@Eichbaum1963

Negativ, aber kein Interesse an absichtlich dummen Fragen.

@maxmeisi

Wenn du es nicht richtig weißt, erklär ichs dir halt:^^

Vor dem Schild ist Parken mit Parkschein oder für Bewohner frei.

Ab dem Schild gilt von 8-18 Uhr eingeschränktes Halteverbot.

Zur Erklärung, die weißen Zusatzschilder, gelten immer nur für das VZ, unter dem sie stehen. Deswegen hier von oben nach unten: Ab diesem VZ nach rechts, ist das Parken nur mit Parkschein erlaubt. Anwohner mit der entsprechenden Parkausweisnr., brauchen keinen Parkschein.

Ab diesem VZ nach links, gilt eingeschränktes Haltverbot und zwar von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. Eingeschränktes Haltverbot heisst: Erlaubt ist das Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen eines Kfz. Und man darf dort etwa 3 Minuten stehen. Wenn man das Auto verlässt und verriegelt, ist das schon Parken. Und parken darf man dort nicht!