Mietrecht Heizung falsch befüllt

7 Antworten

Die grundsätzliche Frage lautet, ob überhaupt ein SCHADEN entstanden ist!? Eine Dichtung, die nicht mehr dichtet, könnte auch etwas mit "Sanierungsstau" zu tun haben... dafür gibt es keinen Haftungsanspruch und somit auch keinen Versicherungsschutz.

ob überhaupt ein SCHADEN entstanden ist!? Eine Dichtung, die nicht mehr dichtet,

Blödsinn: Unstreitig leckte die Anlage erst, nachdem der unbedarfte M und sein UM daran rumgefummelt haben. Wer aber durch unbefugten Eingriff (!) in die Heizungsinstallation des Vermieters einen Leckage-Schaden herbeiführt, kann nun nicht den Vermieter dafür verantwortlich machen :-O

könnte auch etwas mit "Sanierungsstau" zu tun haben... dafür gibt es keinen Haftungsanspruch

Blödsinn: Seit wann trifft den VM eine Austauschpflicht funktionstüchtiger Ventile?

Vielmehr darf der VM diese Eingriffe künftig unterlassen verlangen und qaulifiziert, d. h. unter Kündigungsandrohung abmahnen und den M auffordern, sämtliche erforderliche Arbeiten oder Mängel an der Heizung anzuzeigen und durch ihn resp. einen Fachbetrieb seiner Wahl instandsetzen zu lassen.

Selbst wenn  - wie offensichtlich in diesem Fall - nur der Ventilsitz gelockert oder eine verhärtete Dichtung zerquetscht wurde, fällt das ausschliesslich in die Befugnisse des VM, der demnach auch die erforderlichen Reparaturkosten ersetzt verlangen darf :-O

Auch ist er keinesfalls zu vorbeugender Instandhaltung verpflichtet, also rechtzeitig neue Ventile einzusetzen, damit der M die nicht kauputtdrehen kann, wozu er ja garnicht befugt wäre. Wie kommt man nur auf solche abstrusen, völlig rechtsirrigen Gedanken? 

Vlt. solltest du deinen eigenen Rat beherzigen: "Du hast eine Meinung - allerdings keine Ahnung! Halt' sie doch bitte einfach zurück..."

G imager761

@imager761

Du bist bekannt dafür reichlich Text zu verfassen - was nicht zwangsläufig dazu führt, RECHT zu haben!

Allein das von mir verwendetet "könnte zu tun haben" macht meine Antwort eben NICHT zu Blödsinn. Übrigens ist Heizungswasser aufzufüllen kein Hexenwerk für das es eines Handwerkers bedürfte. Wasser aufdrehen und abdrehen darf nicht zu Undichtigkeit führen; aber ich merke schon, dass bei dir eine gewisse Beratungsresistenz vorliegt...

Sicher, dass eine Dichtung defekt ist?

Kann auch das Überdruckventil sein, was Wasser nach und nach abläßt!

Grundsätzlich empfehle ich, dass derjenige, der den Schaden verursacht hat, diesen bei der Haftpflicht anzeigt. Ihr seid verpflichtet, Schäden sofort zu melden!

Die Frage die sich mir stellt, wer zahlt den Schaden?

Mal abgesehen davon, dass du an den Installationen des Vermieters garnichts zu fummeln hättest: Wer den Schaden ursächlich herbeiführte oder ob du durch schuldhaftest Tun oder Unterlassen Verantwortung trägst, kann dem Vermieter völlig egal sein. Du haftets ihm gegenüber für Beschädigungen der Mietsache während deiner Mietzeit :-(

Deinen Untermieter kannst du nicht belangen: Schäden, die aus Gefälligkeiten entstehen, sind nicht ersatzpflichtig.

Inwieweit du hier deine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen könntest, käme darauf an: Gefälligkeitsschäden sind i. d. R. kein versichertes Risiko.

G imager761

Dein Untermieter ist deine Hilfsperson, also haftest du gegenüber dem Vermieter! Du musst dir dann deinerseits das Geld vom Untermieter zurückholen.

Das ganze werden aber die Hausratsversicherungen zahlen.

Falsch! Wenn überhaupt die Haftpflicht!

@alarm67

nööö, nicht mal die

Die Hausratversicherung würde hier nur Schäden am eigenen Inventar decken, die durch das ausgetretene Leitungswasser entstanden sind. Gebäudeschäden deckt die Gebäude-Leitungswasserversicherung, nimmt aber den Verursacher in Regress.

Du hast eine Meinung - allerdings keine Ahnung! Halt' sie doch bitte einfach zurück...

Einen Schaden den ihr verursacht habt, müsst ihr auch ersetzen. Da ihr nicht absichtlich gehandelt habt, wäre das ein Fall für die private Haftpflicht-versicherung.