Fenster lackieren - Einverständnis vom Vermieter?

10 Antworten

hallo rittmeister, da hast du ja eine menge antworten bekommen und es wird für dich schwierig sein, eine richtige herauszufischen. das ist leider hier so daß jeder blödsinn geantwortet wird, ob man bescheid weiß oder nicht. zunächst einmal ist ein fälliger anstrich - ob wand oder fenster - sache des vermieters. der hat nämlich nach § 535 BGB "die vermietete sache...usw..." in ordnung zu halten. leider ist dieser paragraph abdingbar, so daß praktisch jeder schriftliche mietvertrag davon gebrauch macht. diese abdingbarkeit ist jedoch in den letzten jahren durch höchstrichterliche urteile stark begrenzt worden. es ist also nicht gesagt, daß es deine pflicht ist diese arbeiten vorzunehmen, auch wenn es im mietvertrag steht. viele klauseln wurden wegen ihres wortlautes für nichtig erklärt. aus diesem grund schon kann dir hier keiner einen verbindlichen rat geben. dazu müßte man den mietvertrag einsehen. ich rate darum einem mieterverein beizutreten, wo du gegen einen geringen jahresbeitrag (meist 60 - 80 euro) den mietvertrag vorlegen und rechtsauskunft einholen kannst. bei deiner frage vermisse ich die info ob der anstrich "fällig" ist oder ob es sich um farbgestaltung handelt. auch wäre zu deffinieren ob es holzfenster sind. pordperfect hat gut geantwortet.

innen ist es deine sache! außen diejenige des vermieters! wenn du die fenster auch außen streichen willst, mußt du den vermieter fragen. es geht schließlich um ein nach außen einheitliches bild. innen kannst du es machen, wie du magst. überleg mal, wie es außen aussehen würde, wenn jeder seine fenster in einer andern farbe streichen würde.....

Obelhicks  22.08.2008, 19:46

bei eigentumswohnungen darf auch der vermieter außen nicht streichen

Coccodrillo  22.08.2008, 20:36
@Obelhicks

ja, stimmt! nur wenn die eigentümerversammlung zustimmt!

Ich gehe mal davon aus, dass es sich dabei um Holzfenster handelt - denn bei Kunststofffenstern darf man ohnehin keine Lackierung aufbringen. In solchen Fällen rate ich, immer den Vermieter vorab um Zustimmung zu bitten, und zwar am Besten schriftlich - denn sonst kann er die kostenpflichtige Entfernung deer Farbe und Wiederherstellung des Originalzustands verlangen. Eine Holzvorbehandlung (Glätten/Abschleifen) des Fensters durch einen Fachmann und anschließende Lackierung dienen ja dem Werterhalt und der Funktionstüchtigkeit des Fensters; evtl. ist der Vermieter ja auch bereit, einen Teil der Kosten mit zu übernehmen (Reparaturkosten wären ohnehin Eigentümersache). Es ist auf jeden Fall dem Mietverhältnis zuträglicher, solche Arbeiten immer in Absprache durchzuführen.

soweit ich weiß gehört das zu den "Schönheitsreparaturen" und ist nicht absprachepflichtig. Es sei denn, die Fenster sind total marode, weil der alte Lack abplatzt - dann muss der Vermieter dir das sogar bezahlen.

Und natürlich darf die Funktion der Fenster zu isolieren und ordentlich sicher zu schließen durch die Neulackierung nicht beeinflusst werden!

Cinamon83  22.08.2008, 13:45

wenn ich das richtig rauslese, waren die aber vorher nicht weiß..

Zur üblichen Schönheitsreparatur gehört: - Tapezieren - Anstreichen der Wände und Decken - das Streichen des Fußböden einschließlich Leisten - das Streichen der Heizkörper und Heizrohre - das Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren (von innen) In den Verantwortungsbereich des Mieters fallen also nur die Innenbereiche der Räume. Der Außenbereich, zB. das Streichen der Fenster, der Wohnungs- oder Balkontür von aussen oder des Balkongitters ist Sache des Vermieters. Solange die Qualität stimmt, kann der Vermieter gegen eine Selbstausführung nichts einwenden. Ein ordentlicher Qualitätsdurchschnitt reicht.

jotde01  22.08.2008, 14:17

genau....DH