Was bedeutet absetzbar 2/3 von den Kinderbetreuungskosten?
Heißt das wenn der Kiga zb. 3000 Euro im Jahr kostet, zieh ich 2/3 ab-- bleiben ja 2010 Euro über. Wir zahlen als Ehepaar zusammen ca. 4000 Euro Steuern. Werden da jetzt die vollen 2010 Euro von dem Steuerbetrag abgezogen, so dass ich nur noch 1990 Euro Steuern zahlen muss? Vielen Dank
5 Antworten
Glaub' ich nicht.
2/3 absetzbar heisst nur, dass Euer Gesamtbetrag der Einkünfte, der die Basis zur Berechnung Eurer Steuer ist, um die 2000,- EUR reduziert werden würde. D. h. , dass ihr weniger Steuer bezahlen müsst als ohne Abzug dieser 2/3 Kindergarten-Kosten.
Ihr spart also ein bisschen Steuern. Das heisst aber nicht, dass ihr die vollen 2000,- EUR zurückbekommt, sondern ihr spart nur die Steuer, die ihr sonst auf die 2000,- EUR auch noch bezahlen würdet.
Nein, so funktioniert die Rechnung leider nicht.
Du gibst in der Steuererklärung die gesamten Kinderbetreuungskosten an (mit Belegen nach Möglichkeit). Das Finanzamt berechnet davon 2/3 - macht bei 3000 Euro dann 2000 Euro. Die sind "absetzbar". Das bedeutet aber leider nicht, dass die 2000 Euro von der Steuerlast abgezogen werden. Sie werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Je nach persönlichem (Grenz-)Steuersatz (von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängig!) werden Dir dann die Steuern darauf erlassen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sind das dann 600 Euro weniger Steuern.
Von der Steuer absetzen heißt, dass sich dein zu versteuerndes Einkommen um den Betrag vermindert, der Betrag wird nicht von der zu zahlenden Steuer abgezogen.
Heißt das wenn der Kiga zb. 3000 Euro im Jahr kostet, zieh ich 2/3 ab-- bleiben ja 2010 Euro über.
Wenn du von 3.000€ 2/3 abziehst, bleiben 1.000€ übrig.
2/3 von 3.000€ sind 2.000€
Kinerbetreuungskosten sind Sonderausgaben. Sie werden nicht von der Steuerschuld abgezogen, sie verringern das zu versteuernde Einkommen und damit indirekt die zu zahlende Einkommensteuer.
Von den Kosten von 3.000 € können nur 2/3 = 2.000 € berücksichtigt werden. Diese 2.000 € vermindern im Ergebnis das zu versteuernde Einkommen und somit die sich aus dem zu versteuernden Einkommen ergebende Einkommensteuer.