Kann man den geleisteten Zoll als Betriebsausgabe buchen? also gewinnmindernd und absetzbar?

3 Antworten

Grundsätzlich gilt: Gewinn (vor Steuern) = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben !!! Wenn die Zollgebühr eine Betriebsausgabe ist, kannst Du sie abziehen und somit Deinen Gewinn mindern.

Zölle und Einfuhrabgaben gehören zu den Aufwändungen, also mindern den Gewinn.

Zoll gehört ganz einfach zu en Erwerbskosten