Gewerbliche Hundebetreuung in Mietwohnung

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Wenn ich das aus all den Kommentaren und Antworten und Erwiderungen richtig entnommen habe, handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, dessen eine Wohnung von der Vermieterin selbst bewohnt wird. Da ist es leider oft so, dass hier zwei Vertragspartner eng zusammen wohnen und sich auch über vielleicht lange Zeit gut verstehen müssen. Am Anfang ist vielleicht noch alles Friede, Freude, Eierkuchen, aber im Lauf der Zeit kommen immer mehr Dinge hoch, die den Vermieter dann immer mehr stören. Das können völlig unbedeutende, ja lächerliche Kleinigkeiten im Alltag sein, die auch niemals Anlass zu einer wirklichen Beschwerde geben können und da greift man sich dann einen Aspekt, bei dem man glaubt, noch Herr zu sein und das dann raus hängen kann. Bei Dir sind das die gewerblichen Betreuungshunde.

Leider ist es so, dass Vermieters im Recht sind und falls Du dagegen angehen willst, bist Du schneller aus der Wohnung raus, als so ein Prozess überhaupt vor Gericht geführt werden könnte. Das kommt durch die erleichterte Kündigungsmöglichkeit. Wenn Du also jetzt versuchst, das Verbot zu widerlegen, wird man wohl über eher kurz als lang von diesem Recht Gebrauch machen. Der erste Rechtsanwalt, den Vermieters aussuchen, wird sofort dazu raten, Dir die Kündigung auszusprechen.

Danke für diese korrekte und sehr sachliche Antwort. Genau so scheint es mir auch, dass sie sich an Kleinigkeiten aufzieht. Ich suche nochmal ein sachliches Gespräch mit ihr und parallel dazu ne neue Wohnung.

@kruemmelcookie

Poche aber nicht darauf, dass sie schon mündlich einverstanden war und das unter Zeugen. Damit provozierst du nur. Einfach noch mal ein sachliches Gespräch führen ohne wenn und aber...

Leider habe ich nichts schriftlich hierzu. Nun kam sie gestern auf mich zu und untersagte die Hundebetreuung gänzlich. Sie hätte das nie erlaubt.. Habe ich Möglichkeiten das Verbot zu widerlegen?

Leider haben Sie nichts schriftlich und die mpndliche Zusage kann jederzeit widerrufen werden.

Ich hab keine Lust damit zum Anwalt zu gehen, da wir in einem Haus wohnen

Wenn es ein Zweifamilienhaus ist und der Vermieter auch dort wohnt, dann könnte der Gang zum Anwalt als Schuss nach hinten losgehen:

§ 573a

Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

Wäre cool, wenn es da irgendwas wie ein Gewohnheitsrecht gäbe

Gibt es nicht.

MfG

Johnny

Prima Ironie aus Ist ein Zwei-Familien-Haus. Künftig alles nur schriftlich

Ohne eine schriftliche Vereinbarung wird dir das kaum gelingen. Im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung verboten ist, das ist Grund genug für sie, dir dein Tun zu untersagen, da muss sich nur ein anderer Mieter beschwert haben. Dabei ist es ganz egal, ob die Hunde nun Lärm machen oder nicht. Du hast den Mietvertrag unterzeichnet und die Bedingungen akzeptiert.

Es gibt keine anderen Mieter. Sie hat das jetzt 5 Jahre hin genommen. Hab ihr oft ne Sms vorher geschrieben, dass ich von dann bis dann wieder n Hund hab. Da war alles ok. Wäre cool, wenn es da irgendwas wie ein Gewohnheitsrecht gäbe. Immerhin verdiene ich damit mein Geld

@kruemmelcookie

Kannst du vergessen. Wie gesagt, du hast nichts schriftlich. Und du hast den Mietvertrag unterschrieben und somit das Verbot der Tierhaltung akzeptiert.

@kruemmelcookie

Da war alles ok. Wäre cool, wenn es da irgendwas wie ein Gewohnheitsrecht gäbe

Leider nicht der Fall...

Du könntest eins machen....die Hunde in den Wohnungen der Besitzer belassen und sie von da aus versorgen. Ist halt aufwendiger, weil du von Wohnung zu Wohnung mußt.

@KaeteK

Das biete ich auch immer mit an, einige Tierhalter nehmen das dankend an, andere ungern, weil man sich nur von den paar Kennenlern-Terminen vorher bekannt ist.

Dann hast du das von Anfang falsch aufgezogen.

Der Hausbesitzer darf es nicht verbieten aber es ist sein Eigentum und daher muss er es auch nicht erlauben.

Wenn du tagsüber Hunde in deiner Wohnung betreust, dann sieht das schon anders aus, als wenn du mal für ein oder zwei Stunden von der Nachbarin auf deren Hund aufpasst.

Ich hab noch vor der Unterzeichnung gesagt, dass ich im Kleingewerbe gelegentlich Hunde betreue.

Auch Hunde die man betreut sind nicht immer leise und vermutlich hat deine Vermieterin gar nicht gewusst, auf was sie dir da mündlich zugesagt hat.

Du hättest das schriftlich in deinen Mietvertrag mit aufnehmen sollen, zwar gelten auch mündliche Zusagen, aber dazu bräuchtest du evtl. Zeugen und zwar solche, die das dann auch bestätigen..

Sich dann mit dem Vermieter per Anwalt herumzuärgern bringt es auch nicht.

Nein!

Du nutzt die Wohnung zweckentfremdet.

Deine Vermieterin kann Dir die Wohnung deshalb sogar kündigen, wenn Du dem Verbot nicht Folge leistest.