warum wird im Gesellschaftsvertrag häufig eine von dem HGB abweichende Regelung für die Gewinnverteilung getroffen?

2 Antworten

Mit den Rechtsformen hat das nichts zu tun.

In Anbetracht der vielfaeltigungen Umstände, z.b. Arbeitseinsatz, sind sicherlich auch viele verschiedene verteilungsloesungen möglich. In der Hinsicht herrscht hier auch rechtlich die frei Wahl.

Die gesetzliche Lösung ist deshalb als so eine Art Notlösung zu sehen, falls die Gesellschafter vergessen haben etwas zu vereinbaren, oder falls sie zu faul sind eine individuelle Lösung zu vereinbaren.

Man sagt auch dispositives recht, die Vorschrift ist nicht zwingend.

Das kann damit zusammenhängen, dass die Gesellschafter verschiedene Qualifikationen mitbringen, die im Berufsleben auch unterschiedlich bezahlt werden würden. Oder auch, dass der Einsatz, warum auch immer, verschieden ist. Einer will z. B. mehr Freizeit etc.