Umwandlung einer KG in GmbH!? - Hilfe!
Hallo,
ich brauche eure Hilfe!
Und zwar was hat der Geschäftsführer der KG (der ja Komplementär (Vollhafter) ist) für Vorteile bei einer Umwandlung der KG in eine GmbH ?
- er haftet nur noch mit seinem Gesellschaftsvermägen (und nicht mehr mit seinem Gesellschafts UND PRIVATVERMÖGEN)
2. 3.
mir fehlen aber noch zwei Vorteile....
kann mir hier jemand weiterhelfen?
Besten Dank im voraus.
3 Antworten
Warum strikt ihr die KG nicht in eine GmbH und Co. KG um. Dann haftet auch niemand mehr persönlich. Steuerlich steht sich die GmbH momentan besser, da die Körperschaftsteuer nur 15% beträgt. Da die Gewerbesteuer keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr darstellt, ist der Freibetrag meist zu vernachlässigen. Die Gewinnthesaurisierung bei einer GmbH ist derzeit klar im Vorteil. Aber was bleibt im Steuerrecht schon auf Dauer? Bei den meisten GmbH`s ist es so, dass ohne Mithaftung der Gesellschafter, die Banken keine Kredite vergeben. Daher ist die Haftungsbeschränkung alleine auf das Gesellschaftsvermögen nur eine Mähr die im Gesetz steht.
Die Haftungsfrage hast du ja soweit geklärt, wenn er auch Gesellschafter ist. Der GF haftet nur, wenn er gegen die Satzung oder seinen Vertrag verstößt (Innenverhältnis), im Aussenverhältnis z. B. natürlich auch bei gesetzlichen Verstößen (Durchgriffshaftung).
Das GF-Gehalt sind Kosten - 2. Vorteil.
Eine Feststellung der Sozialversicherungspflicht ist unter gewissen Voraussetzung möglich (Gesundheits- u. Altersvorsorge sind z. T. Kosten der GmbH) - 3. Vorteil.
Hoffe, fürs Erste reicht das mal.
Nachteile gibts aber auch - z. B. steuerliche...
Kosten mindern den Gewinn, das heißt weniger Steuern. Das Gehalt (Kosten) kassiert aber der GF, also Zufluss.
Nur, dass der es wieder versteuern muss.
Stichwort Steuerprogression, frag den Stbr.
Wenn der GF in der GmbH einen Anstellungsvertrag bekommt, sind die GF-Gehälter und anhängigen Kosten Arbeitgeberanteil z. SV usw. Personalkosten und vermindern das Ergebnis der GmbH. Die Gewerbesteuer ist dadurch niedriger, jedoch hat die GmbH bei der Gewerbesteuer keinen Freibetrag (den die KG ja hatte). Das noch zu den weiteren Vorteilen außer dem Haftungsvorteil. Es gibt natürlich schon einige Nachteile der GmbH wie Publizitätspflicht, eingeschränkte Kreditwürdigkeit, höhere Abschlusskosten, keinen Gewerbesteuer Freibetrag.....
Wie habe ich das zu verstehen, "Das Geschäftsführergehalt sind Kosten"? - Wieso ist dies ein Vorteil?
Was ich noch vergessen habe ist, dass sich der GF der KG gerne aus der Geschäftsführung zurückziehen möchte...