Warum werden im Todesfall die Girokonten gesperrt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Viele haben ein eigenes Konto, wenn sie heiraten. Meist wird es so gemacht, dass dann auch jeder ueber das Konto des anderen verfuegen kann. D.h. beide koennen dann alles moegliche machen. Der Eigentuemer des Kontos ist aber nach wie vor nur einer. Und wenn der stirbt, wird das Konto gesperrt, bis geklaert ist, wer der Erbe ist.
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Umgehen kann man das, indem man ein Konto so einrichtet, dass BEIDE Eigentuemer sind. Wenn dann einer stirbt, kann das Konto nicht gesperrt werden, weil es ja auch gleichzeitig dem Ueberlebenden gehoert. Und dem kann man nicht einfach "sein" Konto sperren. Wa waere z.B. wenn der Ueberlebende sein Gehalt oder seine Rente auch auf dieses Konto bekommt? Er kaeme ja gar nicht mehr an das eigene Geld ran.
Gemeinsames Konto empfiehlt sich bei Ehepaaren, so dass beim Todesfall der Ueberlebende weiterhin Geld vom Konto abheben kann, um z.B. Kosten fuer die Bestattung zu begleichen usw ...
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Der von jemand anderem erwaehnte Unterschied zwischen "oder" und "und" ist ein anderer.
Ist das eheliche Konto ein "Und-Konto" dann muessen auch Mann und Frau immer beide unterschreiben. Jeden Vorgang, jede Auszahlung, wirklich alles. Keiner kann allein etwas tun, keine ec-Karte beantragen, Ueberweisung ausfuehren, alles kann nur gemeinsam getan werden, weil immer Mann und Frau unterschreiben muessen (oder wer immer das Konto gemeinsam hat).
Bei einem "Oder-Konto" muss lediglich der eine oder der andere unterschreiben. Jeder kann also irgendwelche Transaktionen wie eine Ueberweisung usw vornehmen, ohne dass der andere dabei ist, weil halt der eine oder der andere nur unterschreiben muss.
Das nur als zusaetzliche Information, weil es von jemandem erwaehnt wurde.

M6721  22.01.2010, 15:54

jemand ist M6721 .... finde deine Antwort sehr hilfreich ... mir wurde vor einigen Jahren auf der Bank auch dass erklärt, was ich unten schon geschrieben habe.

yannickth 
Fragesteller
 22.01.2010, 22:43
@M6721

Danke, ich finde es auch sehr hilfreich!

Woher die Bank diese Information her bekommt weiß ich leider auch nicht. Aber sinnvoll ist es, wenn man ein gemeinsames Konto hat, es als ein so genanntes "oder" Konto anzulegen. Die meisten Konten sind als "und" Konto´s angelegt und wenn einer von beiden stirbt, kommt der andere erst wieder ans Konto, wenn die Erbfrage geklärt ist.

Franticek  22.01.2010, 14:55

Nee, das hat eine etwas andere Bedeutung.

Es wird meist gesperrt, damit kein Unberechtigter sich das Geld verschaffen kann. Todesfälle erfährt man aus der Zeitung oder bei der Stadt. - Die engsten verwandten sollten deshalb eine Vollmacht über den Tod hinaus haben.

vom de rzeitung

oder vom bestattungsbeauftragtem

Das Konto wird nicht gesperrt. Es wird ein Vermerk "Nachlasskonto" als Umsatzsperre reingeschrieben. Wer eine Vollmacht über den Tod hat, kann immer verfügen, bis ein Erbe widerruft. Die Bank verlangt von Erben die Sterbeurkunde oder einen Erbschein oder ein öffentliches (notariell beurkundetes) Testament. Handgeschriebene Testamente sind nur mit Eröffnungsprotokoll gültig und es wird eine Haftungserklärung von der Bank gefordert. Bestattungskosten können an jede beliebige Person ausgezahlt werden. Es ist egal, ob dieser jemand Erbe oder nicht ist. Die Bank nimmt eine Fotokopie der Quittung und eine Haftungserklärung rein. Erben dürfen immer nur gemeinschaftlich handeln, es sei denn, die Erben bevollmächtigen alle zusammen jemanden, der die Verwaltung übernimmt. Der überlebende Kontoinhaber des Oder-Kontos ist berechtigt, das Konto alleine aufzulösen oder umzuschreiben. Sind die Erben schnell genug und merken, was er vorhat, können sie Widerspruch einlegen bevor er das Konto leer geräumt hat. Verfügungen sind dann nur noch vom Kontoinhaber mit dem widerrufenden Erben möglich. Alle Änderungen müssen dem KI mitgeteilt werden, sonst zahlt es schuldbefreiend aus ( AGB Banken Nr.11)

Und ich muss Franticek korrigieren. Es wird der Vortagesendsaldo gemeldet. Das Ki muss das Guthaben aller Konten und Depots melden, genauso wie Schließfächer und Verwahrungsstücke. Treuhandkonten werden nicht gemeldet. Guthaben darf nicht mit Verbindlichkeiten verrechnet werden. Maßgeblich für die Meldung ist ein Habensaldo ab 2500€. Die Bank muss die Kontostände innerhalb eines Monats, nachdem sie Kenntnis erhalten hat, der Erbschaftssteuerstelle des zuständigen Finanzamtes melden. Bei Kapitalsvermögen ab 50 000€und Gesamtvermögen über 250 000€ wird das Finanzamt der Erben als Kontrollorgan eingesetzt.