Kontoeinzahlung - Nebenjob ?

3 Antworten

Ganz wichtig ist die Meldung der geplanten Nebentätigkeit beim Ausbildungsbetrieb, denn ohne deren Zustimmung riskierst du eine evtl. Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.

Wenn du dann die schriftliche Zustimmung des Ausbilders hast, darfst du max. bis zu 450 € monatlich in dem Nebenjob verdienen, ohne das eine höhere Steuerschuld als die pauschalen 2 %, die der AG mit den pauschalen Sozialabgaben an die Minijob-Zentrale zahlt, und dir in Abzug bringen kann, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde,  fällig wird.

Aber bei den von dir angegebenen möglichen Einnahmen von wöchentlich ca.300 bis 500 € kann ich mir nicht vorstellen, das der Ausbilder dir die Aufnahme der Nebentätigkeit genehmigt, da du vermutlich neben der als Vollzeitjob gerechneten Ausbildung weit über die durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebene  zulässige Höchstarbeitszeit kommen wirst.

Und eine Barauszahlung des Zusatzverdienstes lässt auf eine mehr oder weniger illegale Beschäftigung schließen, was durch deine Frage: "Fragt die Bank woher das Geld kommt?" noch bestätigt wird.

Lass dir das Ganze gut durch den Kopf gehen, bevor du dich endgültig bindest.

Diese Geld ist dann natürlich sozialversicherungspflichtig und du wirst dafür nach Lohnsteuerklasse VI besteuert.

Ein Job mit "Barauszahlung" ist zu 98 % Schwarzarbeit.

Weiß dein Ausbildungsbetrieb davon? Da kannst du dir schnell eine Kündigung einhandeln

mein arbeitgeber weiß, dass ich einen nebenjob mache:) es ist aber echt keine Schwarzarbeit.

@DerHans

wenn es keine Schwarzarbeit ist und alles komplett legal, welchen Grund sollte es dann geben, das Geld bar auszuzahlen? Mir fällt da einfach keiner ein.

300 Euro WÖCHENTLICH? Da geht kein Minijob mehr und für neben der Ausbildung ist das auch viel zuviel, da leidet deine Ausbildung.

Bei so hohen Einnahmen muss das Geld ja mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden und auch Sozialversicherungen abgeführt werden und dazu muss er das Geld auch verbuchen und das geschieht eben über ein Konto und nicht als Barauszahlung.

Von daher kann man sagen, bei Barzahlung ist immer was foul.

@YasminFiliz

Dann zahlt er dir aus seinem versteuerten persönlichen Geld 300 - 500 € wöchentlich?

Wovon träumst du sonst noch so?

Das Geld muss angegeben werden. Da musst du Steuer drauf zahlen. Du musst ja auch angemeldet sein.
Die Bank fragt nicht woher du das hast. Nicht bei solchen Summen.
Du musst übrigens auch deinen Arbeitgeber fragen ob er den Nebenjob erlaubt. Auf jeden Fall kenne ich es so.

Abheben kannst du am Automaten 1000€ und am Schalter mehr pro Tag.