Warum Nachzahlen wenn man auf Lohnsteuerkarte arbeiten geht

5 Antworten

bei unseren Gehältern kann ich mir nicht jedes Jahr 300 - 700 Euro Rückzahlung aus den Rippen schneiden

Du musst Dich aber drauf einstellen, zahle halt jeden Monat 50€ auf ein Sparkonto ein, dann ist das Geld da.

Du hast die Alternative der Steuerklassen 4/4 mit Faktorverfahren, dann entspricht der Steuerabzug ziemlich exakt dem, was Ihr übers Jahr versteuern müsst.

herbertg1970 
Fragesteller
 08.01.2013, 15:19

Aber wozu gibt es die Steuerklassen wenn man soviel Nachzahlen muss, ich meine 5 und 3 sind doch gängie Steuerklassen, wenn man jetzt 20 Euro Nachzahlen müsste OK , aber hunderte von Euro und das bei unseren mickrigen Gehältern wo wir nach Statistik fast an der Armutsgrenze kratzen.

Kinderwerkstatt  08.01.2013, 15:24
@herbertg1970

Woher hast du denn die Info, dass die Nachzahlung so hoch ausfallen würde?

Und bitte was hast du aßer den Werbungskosten inkl. Pendelerpauschale noch angegeben? es gibt doch zig Möglichkeiten was von der Steuer abzusetzen... Was sit mit euren versicherungen? Haftflkicht z. B.? Zusätzliche Unfallversicherungen etc, Riester, Sparverträge und so?

herbertg1970 
Fragesteller
 08.01.2013, 16:00
@Kinderwerkstatt

Hi,

also ich mache immer die vereinfachte Steuererklärung, da hab ich bislang immer nur die Pendlerpauschale eingetragen und halt die Lohnsteurkarten Daten (Bruttogehalt/Abgaben...) in die dafür vorgesehene Anlage

Ja wir haben 2 Kinder, diese sind einfach dann in Anlage Kind eingetragen.

Also ich hab 2150 Euro Brutto/Monat auf Klasse 3 Meine Frau 1050 Brutto / Monat auf Klasse 5

Mein Jahresbrutto : Brutto-Arbeitslohn: 25.800 / Lohnsteuer 720 / keine Kirche kein Soli

Meine Frau Jahresbrutto : 12.600 / Lohnsteuer 1330 / Kirch 120 / Soli 69

Wieviel Steuern müssen wir denn Grundsätzlich bei diesen Gehältern im Jahr nachzahlen wenn es auf der 3/5 Klasse nicht korrekt beglichen wird.

Kinderwerkstatt  08.01.2013, 15:22

IV und Iv macht da doch keinen Sinn.

ich finde er hat recht, es kann nicht sein, dass er da 700 € nachzahlt.

Sag mir mal, was ihr an Steuern zahlt - ohne die berechnete Nachzahlung.....

Soweit ich das sehe müsstet ihr 5.700 € ca. zahlen. Sofern nichts Steuerminderndes angegeben wird.

herbertg1970 
Fragesteller
 08.01.2013, 16:08

hi , also ich zahle knapp 800 euro steuern , meine frau 1300 (lohnsteuer) , siehe auch unten meine antwort, wenn du schreibst 5700 müsste es sein, dann müssten wir ja die differenz zu unseren zahlungen 2100 -> 5700 zahlen. werden da noch andere werte vom amt abgezogen?

wir reichen auch immer 1300 euro arbeitsweg auto ein und 2 kinder hab ich auf der karte

Kinderwerkstatt  08.01.2013, 16:30
@herbertg1970

5700 € NACH Abzug der absetzbaren Beträge. das ergibt ein neues zu versteuerndes Bruttoeinkommen, danach wird der neue Steuerbetrag festgesetzt und darum bekommt man eigentlich meistens etwas wieder zurück.

4368 € Kinderfreibetrag pro Jahr, wobei ier die Günstigerprüfung zum Tragen kommt: Also entweder Freibetrag ODER ausgezahltes Kindergeld. In Eurem Fall ist vermutlich die Auzahlung des Kindergeldes (4416 €) günstiger für Euch als die Anrechnung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte.

Der Betreuungsfreibetrag beträgt voll 2640 €. Also bei einem Gesamtbrutto von 38.400 € abzüglich 1300 € minus betreungssumme bleiben 27.460 €. Dann werden noch Vorsorgeaufwendungenpauschalen abgezogen: maximal 6.200 € (in diesem Fall sind das Krankenkassenbeiträge des Arbeitnehmers). Gehen wir mal von 4.000 € aus, falls ihr noch verschiedene Vorsorgeverträge wie etwa Riester oder Kinderunfallversicheurngen und eine Privathaftpflicht habt. Bleiben 23.260 € Brutto, die zu versteuern wären. aso etwa 1.250 € zu zahlende Steuern.

Was sonst noch angerechnet wird, weiß ich auch nicht so genau.

Demnach müsstet ihr 850 e zurückbekommen - nicht nachzahlen.

ich bin kein Experte und ich ahbe großzügig gerechnet! Also keine gewähr. rechnet mal aus, ob das ungefähr passt mit der Vorsorge und schaut noch mla wie die Freibeträge eingerechnet werden.

wir hatten damals auch nicht mehr brutto und trotzdem immer um die 600 € zurück bekommen!

gebt eure Zahlen mal ins Elster ein und lasst da berechnen.

herbertg1970 
Fragesteller
 08.01.2013, 19:51
@Kinderwerkstatt

Hallo , erstmal vielen Dank für deine Mühe also ich habe jetzt mal die fast tatsächlichen Werte in ein Programm eingetragen die uns nächstes Jahr erwarten, mit dem Programm habe ich die Jahre zuvor auch immer gerechnet und da haben wir tatsächlich auch um die 800 Euro wieder bekommen und das Programm hat es auch so gesagt, da war aber das Brutto von meiner Frau bei knapp 20.000 € , jetzt nur noch bei knapp 15000.

Wenn ich die zu erwartenden Werte eingebe bekomme ich als Ergebnis Nachzahlung => habe ein Screen gemacht => http://img705.imageshack.us/img705/803/77015337.jpg

Ich weiß aber nicht ob ich da noch einen Denkfehler habe, da ich mich da auch nicht so gut auskenne ;-) , bei den Werbungskosten sind ja 1000€ je Zahler fest eingetragen, meine Frau verbraucht die nicht da sie ein Jahresbusticket hat , ich komme aber über einen Pendlerpauschalrechner auf 1300€ , bei mir sind ja auch 1000€ fest verankert bei Werbungskosten, deshalb habe ich die differenz die mir zusteht unter sonstiges mit 300 eingetragen.

Mehr hab ich eigentlich nicht auf der Pfanne was man sonst noch einsetzen könnte, Riesterrente oder Vorsorge haben wir keine, wir haben noch Hausratsversicherung , Haftpflich KFZ Versicherung, Unfallversicherung für 1 Kind, kleine Lebensversicherung pro Kind mit monatlich 4 € und für uns beide je eine Risikoschutzlebensversicherung mit je knapp 6€ im Monat.

Natürlich haben wir auch mal rezeptgebühren oder sportverein, oder sonstiges aber die aufm finanzamt meinten mal zu mir das wir eh nicht über die schon gesetzten freibeträge kommen würden.

Achso meine Tochter ist unter 18 und hat mit einer Ausbidlung begonnen, mein Sohn geht noch zur schule 6.klasse. Aber mit der Ausbuildung hab ich ja nichts zu tun.

Hast Du noch einen Tipp damit bei mir nicht "NACHZAHLUNG" steht, kann ich noch irgendwo was einsetzen? Danke

Kinderwerkstatt  09.01.2013, 09:35
@herbertg1970

Die Pendlerpauschale fällt auch unter werbungskosten und wird VOLL abgezogen. Soweit ich weiß, ist der Arbeitnehmeranteil der gezahlten Krankenkassenbeiträge seit 2011 voll absetzbar. Ich meine SONDERAUSGABEN ode waren es VORSORGEAUFGWENDUNGEN? Ich meine abe rnicht. Da gibt es seit 2011 ein eigenes neues Formular für. Leider fallen dadurch andere Sonderabzüge weg, wie die privaten kranken- und Unfallversicherungen, denn dann kommt man ÜBER den maximal abziehbaren betrag von 6.200 €. Es hat die Erklärungen eben nur vereinfacht.

Rezeptgebühren etc. müssen in Einzelquittungen nachgewiesne werden und wnen ihr im jahr nicht über einen bestimmten satz kommt spielen sie keien Rolle. Ich glaube der liegt bei 300 €.

Der Kinderfreibetrag ersetzt meistens die Summe des bezogenen Kindergeldes. Bei Euch müsste die Günstigerprüfung das ergeben, wei ihr so viel ja nicht verdient. Wie kommst du auf über 14.000 €?

Du kannst noch 30 € Kontoführungsgebühren bei den werbungskostern angeben - ohne Belg. Die werden pauschal anerkannt.

Was ist mit VL (Vermögenswirksame Leistungen, zahlen viele Arbeitgeber auf Antrag, z. B. Bausparverträge)? Wenn du sowas hast kannst du außerdem die Arbeitnehmersparzulage beantragen, sind 30 € im jahr die dir der Staat schenkt und auf die Steuernachzahlung drauflegt.

Noch Kinderbetreuungskosten? Spenden?

Damit solltet ihr ziemlich eindeutig MEHR Abzüge haben, als ihr in der Maske angegeben habt. ode rich müsste mich schwer irren! Wir hatten damals mehr Einkommen als ihr und trotzdem was rausbekommen.

Aber: ich bin wirklich kein Experte und rätsel auch jedes Jahr herum - wegen der vielen neuen Formulare verbinge ich mindestens eine Nacht mit der Steuererklärung und fluche, bis mir die berechnung endlich fehlerfreie Eingaben ebstätigt.! Dabei mache ich die Erklärung seit Jahren selber. Ein Steueberater lohnt sich für uns ebenfalls nicht wirklich, obwohl wir beide fast voll evrdienen, brauchen wir jeden Cent. vermutlich überversichert :-) Was tut man nicht alles für die Kinder....Müssen wir mal checken lassen.

Bisher stimmte bei uns die online-Berechnung in ELSTER für die Rückzahlung immer auf den Cent!

Kinderwerkstatt  09.01.2013, 10:03
@Kinderwerkstatt

Nochmal präzisiert: Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.000 für jeden von Euch. Die Pendlerpauschale von Dir wird zusätzlich abgezogen! So kommst du über die Pauschale von 1.000 € und zwar OHNE Belege einzureichen.

herbertg1970 
Fragesteller
 09.01.2013, 12:05
@Kinderwerkstatt

ok danke für die tipps, da ich wirklich nur "schnell" die vereinfachte immer abgebe fehlern mir da meistens irgendwelche spalten wo ich was eintragen könnte.

also mit den versicherungen (hapftlich) weiß ich jetzt das man das auf dem vorsorge bogen ? eintragen kann, aber die von die genannten kontoführungsgebühren (betragen bei mir 7,50 euro im monat) wo kann man die in der vereinfachten einsetzen, oder summiert man einfach nur den betrag als gesamtes in einer spalte ohne das man anmerkt das es sich um bankgebühren handelt?

Kinderwerkstatt  09.01.2013, 12:49
@herbertg1970

So wie es aussieht hast du ja doch mehr abzusetzen als du vermutet hast. Vielleicht setzt du dich doch mla mit der ausführlicheren Steuererklärung auseinander?

Ich mache immer die ganz normale Steuererklärung über ELSTER. Das klappt ganz gut, weil da Pauschalen auch automatisch eingetragen werden.

Kontogebühren fallen ebenfalls unter Werbungskosten. Wenn du jeden Monat 7,50 zahlst (ganz schön teuer finde ich...), dann musst du ja einen Beleg darüber haben. wenn du über die Pauschale von 30 € im Jahr kommst, musst du also auch die Kontoführungsgebühren belegen (Kontoauszug). Dabei genügt aber oft die "Glaubhaftmachung", d.h. du musts nicht jeden Kontoauszug mit den 7,50 einreichen, sondern es genügt einer als Beispiel.

Nicht ohne Grund steht in § 46 Einkommensteuergesetz, dass Ehegatten zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, wenn sie die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben.

Der Ehegatte mit Steuerklasse III erhält die vollen Freibeträge für ein Ehepaar und ist daher auch in der Einkommensteuerprogression recht niedrig. Durch die Zusammenrechnung mit dem Verdienst des Ehegatten mit der Steuerklasse V ergibt sich regelmäßig eine Nachzahlung.

Mache mal einen Test: Es gibt auf der Seite des Bundesfinanzministeriums einen Lohnrechner (nicht den Einkommensteuerrechner!) Gib da mal Dein Jahresbrutto mit Deiner jetzigen Steuerklasse ein und zum Vergleich mit Steuerklasse IV und derselben Kinderzahl. Mach das auch bei Deinem Ehegatten mit der Steuerklasse V und alternativ mit der Steuerklasse IV und der Kinderzahl. Dann wirst Du bei richtiger Eingabe merken, dass Ihr bei der Kombination III/V viel weniger Lohnsteuern zahlt als bei der Kombination IV/IV. Und diese Differenz holt sich das Finanzamt, soweit sie nicht durch Werbungskosten verringert wird.

Kinderwerkstatt  09.01.2013, 09:23

Da kann ich so pauschal nicht zustimmen.

Ich ging halbtags arbeiten, mein Mann Vollzeit. Wir hatten Steuerklasse 3 und 5. 2 Kinder, beide im Kindergarten. Damals gab es noch nicht die Möglichkeit, die Kinderbetreuung abzusetzen wie heute. Beide verdienten wir zusmamen um die 38.000 brutto (vor der Steuererklärung).

Wir haben immer um die 600 € zurück bekommen!

Wir riesterten noch nicht, die Krankenkassenbeiträge konnte nicht abgesetzt werden, wir hatten nur einen Bausparvertrag mit VL als Vorsorge und zwei Kinderunfall und Krankenhaustagegeldversicherungen, sowie die Privathaftpflicht. Das wars eigentlich.

Das Finanzamt sagte uns damals bei unsere Anfrage, ob Steuerkl. 3 und 5 Sinn machten auch, dass wir in jedem Fall nachzahlen müssten. Das sei immer so bei dieser Kombination. War aber am Ende NICHT so.

Heute arbeite ich 35 h, mein Mann noch immer Vollzeit. Beide Kinder gehen zur Schule.

Helmuthk  09.01.2013, 09:34
@Kinderwerkstatt

Sicher stimmt meine Aussage so pauschal nicht. Aber unbestritten müssen Ehegatten mit der Kombination III/V von Gesetzes wegen eine Steuererklärung abgeben. Und wenn die Frager schreiben, sie müssten "zwischen 300 und 700 €" nachzahlen, dann kann da etwas nicht stimmen. Deshalb mein Hinweis auf die Vergleichsrechnung. Übrigens kam von den Fragern eine zweite ähnliche Frage. Sie waren offensichtlich mit den hier gegebenen Antworten nicht klar gekommen.

Kinderwerkstatt  09.01.2013, 09:48
@Helmuthk

Natürlich, das ist unbestritten, dass sie eine Erklärung abgeben müssen. Das wollte ich auch gar nicht anzweifeln. Da haben wir uns wohl missverstanden. Die vergleichsrechnung ist ein guter Tip.

Naja, wer seine Steuererklärung eben noch nie oider selten selbst gemacht hat, der wundert sich eben. Das ist klar. Und man will ja auch nichts abgeben, was einem nachteile beschert, nur weil man etwas nicht verstanden hat.

Eben, dass da wa snicht stimmen kann, meine ich ja auch. ER zahlt extrem wenig steuern, sie dafür aber um so mehr. Und das Einkommen sit wirklich nicht so hoch, dass man annehmen könnte, dass sie so viel nachzahlen müssen.

Aber ich bin auch kein Experte, ich kann nur aus meinen Erfahrungen sprechen.

Was sind denn das für Steuerrechener, die du benutzt? Bist du dir sicher, alle Zahlen an den richtigen Stellen eingegeben zu haben? Alle Häkchen richtig gesetzt?

Du hast Stkl III, weil du mehr als 40 % mehr Verdienst als deine Frau. Das ist die günstigste Steuerklasse, du hast also die geringsten Abzüge, während deiner Frau mit Stkl. V fast nichts vom Gehalt bleibt.

Habt ihr Kinder? Falls ja, dann verstehe ich das auch nicht, denn diese Konstellation hat uns damals günstigerweise sogar noch kleine Rückzahlungen beschert, obwohl das FA uns sagte: Bei 3 und 5 zahlt man IMMER drauf. Vermutlich verdient sie anders als wir :-) Wir hatten damals aber ebenfalls das gleiche Brutto wie ihr - nur zusätzlich 2 Kinder.....

Was zahlt ihr denn an Steuern? Dann vergleiche das doch mla mit der Splittingtabelle. Meine Recherche ergab, dass für euch III und V günstig ausfallen würde, sofern deine Frau nicht mehr als 1670 € brutto verdient (was ja nicht der Fall ist).