Warum ist es erlaubt wenn man auf einem Werbeplakat einen Prominenten darstellt, wie aktuell mit Bärbock von den Grünen?
Sixt macht das z.B. ganz gerne dass die einen Prominenten nehmen, der zur Zeit oft in den Medien steht, und diesen mit einem doppeldeutigen Spruch ihr Werbeplakat ausschmücken. Wie aktuell im Fall Annalena Baerbock von den Grünen.
Wieso ist das juristisch erlaubt, das Werbung soetwas darf? Eine Zusage wird man von Baerbock wohl kaum eingeholt haben.
10 Antworten
In einem Urteil des BGH von 2006 zu einem ähnlichen Fall (Sixt/Lafontaine) wurde begründet, dass die Verwendung des Bildes nicht den Eindruck erweckt habe, der Abgebildete empfehle das beworbene Produkt und dessen Image- oder Werbewert werde auch nicht auf die beworbene unternehmerische Leistung übertragen. In erster Linie stellt das Foto nach Ansicht der Karlsruher Richter eine satirische Auseinandersetzung mit dem aktuellem politischen Tagesgeschehens dar.
Insofern steht Frau Baerbock höchstens eine Entschädigung für die Nutzung ihres Bildes zu.
Unter Beachtung einiger Besonderheiten scheint die Verwendung von Politikern mit Bild erlaubt zu sein.
Meiner Rechtsauffassung nach dürfen sie das nicht. Insofern muss Baerbockk nur vor Gericht ziehen, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken und dafür zu sorgen, dass jedes einzelne Plakat etc. gegen Strafandrohung von 500.000 Euro sofort beseitigt werden muss. Ferner kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht.
Schaun mer mal...
Haben wohl schon viele Prominente versucht, Sixt zieht alle durch den Kakao, Klagen wurden alle abgewiesen. 🙈
Weil das "Recht am eigenen Bild" bei Personen des öffentlichen Lebens mehr oder weniger eingeschränkt ist. Das heißt, als "Promi" muss man sich da ein wenig mehr gefallen lassen.
Das wird möglicherweise von Gericht landen.
Aber das ist es Sixt wert. 😃