Geldscheine anmalen - legal?

13 Antworten

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coole Idee.

Auf www.frag-einen-anwalt.de habe ich folgenden Kommentar einer Rechtsanwältin (Ute Bildstein)vom Jänner 2010 gefunden:

Grundsätzlich ist es nicht illegal, Geldscheine und Münzen zu beschriften oder zu bemalen, solange die Sicherheitsmerkmale der Geldnoten nicht beschädigt werden. Allerdings ist es fraglich, inwieweit solche veränderten Scheine und Münzen noch als Zahlungsmittel in Umlauf gebracht werden dürfen. Hierzu gibt es einen Beschluss der Europäischen Zentralbank, der folgendes zum Inhalt hat: Wenn die nationalen Zentralbanken wissen oder ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass die Beschädigung der Euro-Banknoten vorsätzlich herbeigeführt wurde, verweigern sie den Umtausch der Euro-Banknoten und behalten diese ein, um auf diese Weise zu verhindern, dass die Banknoten wieder in Umlauf gelangen bzw. dass der Antragsteller diese bei einer anderen NZB zum Umtausch vorlegt. Gleiches gilt, wenn die NZB wissen oder ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass eine strafbare Handlung vorliegt. In diesem Fall übergeben sie die Banknoten an die zuständigen Behörden zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen (oder zur Einbringung in laufende strafrechtliche Ermittlungen).

Dankeschön!

Und was ist hier genau mit "strafbare Handling" gemeint? Und dürfte ich die scheine legal ausgeben, wenn sie bemalt sind?

Geldscheine sind Eigentum der Bundesbank, also des Staates und wird den Bürgern lediglich überlassen, damit diese damit an dem vorhandenen Zahlungssystem teilnehmen können.

Die Scheine zweckzuentfremden -durch z.B. das Aufmalen von Werbung- ist nicht erlaubt und kann dazu führen, dass diese aus dem Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden und somit den eigentlichen Wert verlieren.

Falsch.

Das Geld in meiner Tasche ist mein Eigentum. Es gehört weder der Bundesbank noch dem Staat oder der EZB.

@Rolf42

2 Leute kennen den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz nicht.

@dubesor

Ja, welche denn? Ich kenne ihn jedenfalls.

Mein Geld ist z.B. sowohl mein Besitz als auch mein Eigentum. Ein geliehenes Buch ist dagegen mein Besitz, bleibt aber Eigentum des Verleihers, z.B. der Bücherei.

Noch Fragen?

Falsch!

Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist.[6] In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geld

Es ist nicht verboten. Nur ist es dann die Frage, ob Du sie wieder als Zahlungsmittel verwenden kannst. Das kann strittig sein. Aber es gibt kein Gesetz, welches das verbietet.

Du darfst das Geld bemalen (und Euros gehören nicht der Bundesbank), aber du gehst das Risiko ein, dass andere die Annahme des Scheins verweigern (und das dürfen sie), der Schein damit also wertlos wird.

Eine gute Frage, ich war eigentlich auch der Meinung, dass das Geld Eigentum der Bundesbank/des Staates bleibt und Du deshalb keine Veraenderungen vornehmen darfst, aber im Internet habe ich sogar ein Schreiben der Bundesbank gefunden, wo steht, dass Geld eine Sache nach dem Grundgesetz ist und in das Eigentum des Besitzers uebergeht und mit seinem Eigentum kann man im Prinzip verfahren, wie man will, es also auch zerstoeren und eben beschriften, wie in Deinem Fall. Und Deine Idee ist ja eigentlich gar nicht so dumm. Ein weiterer Hinweis, dass es erlaubt ist liefern auch die vielen Automaten ueberall, wo man fuer Geld ein Pfennigstueck den Aufdruck eines Ausflugszieles verpassen kann. Dabei wird dieses Geldstueck ja vernichtet und wenn das strafbar waere, gaebe es diese Dinger sicher nicht ueberall. Um ganz sicher zu gehen, wuerde ich einfach noch mal bei der Bundesbank schriftlich oder telefonisch nachfragen, ob die Banknoten nun Eigentum des Staates und quasi Leihgaben sind oder eben in das Eigentum des Besitzers uebergehen bei Erwerb. Ich wuerde angeben, dass man das fuer eine schulische Arbeit (Referat, Facharbeit) fuer sich oder einen Bekannten braucht.