Warum habe keine Recht Sonderkündigung?

Nehmen keine Sonderkündigung 
 - (sonderkuendigung, Gewerbe Abmeldung) Was bedeutet? - (sonderkuendigung, Gewerbe Abmeldung)

4 Antworten

Du hast kein Recht auf Sonderkündigung, weil dies beim Vertragsabschluss nicht vereinbart wurde.

Jetzt sollst du einmalig 30 % des restlichen Auftragswertes bezahlen. Wie hoch der restliche Auftragswert ist, hängt vom Vertrag ab, den du im Mai 2016 unterschrieben hast.

So ist das nunmal mit Verträgen. Sollte es einen Nachfolger für dein Restaurant geben, kann der den Vertrag übernehmen.

Da steht wörtlich, dass Sonderkündigungen nicht berücksichtigt werden können. Wenn das so in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, die Du mit Vertragsabschluß akzeptiert hast, ist das schlecht.

Ich würde mit dieser Angelegenheit zu einem Anwalt gehen.

Auch einem Nachfolger kann man diesen fortlaufenden Vertrag nicht einfach aufs Auge drücken.

lg Lilo

Ein Anwalt ist in diesem Fall nicht notwendig und kostet nur weiteres Geld. Ist alles vertraglich geregelt und "Pacta sunt servanda!"

...weil es wohl so vertraglich vereinbart wurde.

Man kann auf Kulanz hoffen, da die Vertragsgrundlage - nämlich das Gewerbe weggefallen ist, aber das sieht hier schon nicht mehr danach aus.

Die 30% sind praktisch der entgangene Gewinn wegen vorzeitiger Kündigung und öfters üblich. Das hätte man bei Vertragsabschluss anders vereinbaren müssen.

 

da hat man dich mit dem Vertrag aber ganz schön abgezockt!

Sehe ich auch so! 240 Tacken für Klopapier und Papierhandtücher muss man erst mal verbrauchen ... (8 Rollen Klopapier bei Aldi für 1,99 €?)