In EU-Länder reisen mit einer deutschen befristeten Aufenthaltserlaubnis?

6 Antworten

Hallo, zur (auch befristeten) Aufenthaltserlaubnis: Ist der Asylantrag oder die Flüchtlingseigenschaft anerkannt, wird nach § 25 Abs.1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sie ist für 3 Jahre gültig und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Ein Familiennachzug (Ehegatte und Kinder) ist möglich. Mit der Aufenthaltserlaubnis wird ein Reisedokument für Flüchtlinge (Blauer Pass) ausgestellt, mit dem auch Reisen ins Ausland (außer ins Herkunftsland) möglich sind. Die Teilnahme an einem Integrationskurs zum Erlernen der deutschen Sprache und mit Informationen über das Leben in Deutschland ist jetzt gestattet Gruß - Carola -.

Nettermensch00 
Fragesteller
 14.02.2017, 03:06

Also ich verstehe das nicht so ganz... kannst du das vielleicht nochmal auf genau meine Situation beziehen? Ich bin seit 16 Jahren hier mit meinen Eltern und die haben einen Reisepass mit dem sie in der EU reisen dürfen. Ich habe keinen und kann auch keinen beantragen da einige Unterlagen von mir fehlen die ich dafür bräuchte. Die bekomme ich aber erst von meinem Land wenn ich da eine bestimmte Zeit gedient habe. Ich hab also so gut wie keine Chance auf einen Reisepass oder gibt es da noch andere Lösungen? Ich möchte einfach eine Woche nach Griechenland... kann ich das? Nur mit meiner Aufenthaltserlaubnis..? :/

Wie schon der Name des "Papiers" sagt auf welches du dich berufst, du hast offenbar nur eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.

Damit kannst du nicht in andere EU-Staaten reisen. - Wenn die Ausländerbehörde nicht in der Lage ist, dir dazu eine klare Auskunft zu geben, oder nicht will, dann musst du dich an den Dienststellenleiter wenden. Das ist durchaus legal. Die Behörde ist auch verpflichtet, dir weiterführenden Auskünfte zu ereilen.

Sonst sind die Mitarbeiter falsch an ihrem Platz.

Entschuldigend kann man für sie nur anführen, dass sie mit Ausländern auch sehr viel erdulden müssen, denn es sind durchaus nicht alle höflich und freundlich, wie es sich gehört. - Ich hoffe, du gehörst nicht zu denen.

Hallo, Du nennst weder das Land Deiner Herkunft, wo Du nicht zum Militär möchtest, noch den Status Deiner Eltern, die beide einen gültigen Pass haben (aus einem nicht genannten Land) und auch nicht den Status Deines 16-Jahre-Aufenthalts in Deutschland. Außerdem könnte es sein, dass Du noch nicht 18 Jahre alt bist und Du dann irgendwie Deinen Status über Deine Eltern definieren könntest, falls es möglich ist, die Authentizität Deiner Kindschaft in Bezug auf diese "Eltern" zu prüfen. Aber wenn Du doch lieber ein bisschen inkognito fragen möchtest, dann können wir hier wahrscheinlich kaum Rat geben. Ich schließe mich also der Meinung von hummel3 an: die Behörde muss helfen und Rat geben. Wo und als "wer" bist Du eigentlich zur Schule gegangen in Deutschland? 

-Carola-

Generell gilt, mit einem Visa (befristet) für Deutschland, darf man in alle Schengen Staaten einreisen bzw. sich aufhalten, da dies eines der Grundprinzipien des Schengenabkommens ist. 

bergquelle72  14.02.2017, 01:58

Die Antwort ist erstens nicht passend zur Frage und zweitens so nicht richtig.

1. hat der Frager kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25....

2. Gibt es sowohl ein Visum nur für D und eines für den gesamten Schengenraum. Deine Frage paßt nur zum zweiten.

Die "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" sowie die "Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" (befristete Aufenthaltserlaubnis) berechtigen nicht zur visumfreien Einreise in die anderen Schengenstaaten.

Ruf zur Sicherheit bei einem Konsulat deines Urlaublandes an. Denn wenn du ohne Genehmigung in ein anderes Land fahren solltest, ist das eine Straftat.