Unbefristete Aufenthaltserlaubnis h?

2 Antworten

Grundsätzlich ist die Erlaubnis zum unbefristeten Aufenthalt in Paragraf 9 Absatz 2 des Aufenthaltgesetzes geregelt und es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

• fünf Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis,

• gesicherter Lebensunterhalt,

• 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge oder vergleichbare Alterssicherung

..... um nur die wesentlichen Faktoren zu nennen.

Es ist für dich also noch zu früh, diese zu beantragen.

Ansonsten wird hierbei immer einzelfallabhängig entschieden, sodass man seine Anträge immer beim zuständigen Amt bespricht, einreicht und diese dann entscheiden.

Was meinst du denn mit "lohnt es sich?"?

Wenn du dauerhaft in der BRD bleiben möchtest und eine unbefristete Erlaubnis zur Niederlassung und Arbeit hast, so spart es dir und zukünftigen Arbeitgebern jede Menge Papierkram und gibt allen Beteiligten mehr Sicherheit. Denn es ist auch für AG einfacher, Stellen mit Mitarbeitern langfristig zu besetzen, wenn die Mitarbeiter überhaupt auch langfristig hier bleiben dürfen.

Ob es sich lohnt musst Du selbst entscheiden. Die Ausländerbehörde kann Dir behilflich sein.

Wie meinst du damit , dass ich selbst entscheide? Danke

@Naser71

na ob es sich für Dich lohnt so einen Antrag zu stellen. " Aufenthaltserlaubnis stellen kann und , ob es sich lohnt."