Kann mein Sohn mit seiner italienischen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben und arbeiten?

2 Antworten

Ich nehme einmal an, dass weder Du noch Dein Sohn eine EU-Staatsbürgerschaft hat. Wenn doch, dann wäre alles ganz einfach wegen der Freizügigkeit innnerhalb der EU.

Wenn nicht, kann Dein Sohn im Rahmen der Familienzusammenführung in Deutschland leben und erhält dieselben Rechte, die Du hast. Auf seine italienische Aufenthaltserlaubnis komt es dabei nicht an. Vielleicht muss er eine Sprachprüfung machen, in der er zeiegn muss, dass er sich auf einfache Weise auf Deusch verständigen kann.

Es wird wohl auch geprüft, ob er, wenn er volljährig ist, sich ohne staatliche Hilfe selbst erhalten kann.

Nein, mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ist das nicht möglich. Dafür bräuchte er die "Soggiornante di lungo periodo - CE". Und auch nur mit dieser unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist es ihm möglich in das Bundesgebiet einzureisen, und hier eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu beantragen.