Darf das Wohnungsvermieten als selbststaendige Taetigkeit angemeldet werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit Maklertätigkeit hat das Vermieten von Wohnungen nichts zu tun. Ein Makler vermittelt lediglich Käufe bzw. Verkäufe von Immobilien.

Du kannst allerdings die Wohnungen für dein Betriebsvermögen erwerben und als gewerbliches Vermietungsunternehmen aktiv werden. Steuerlich ist dies so ziemlich das Dümmste, was du machen kannst, denn

  • Wenn du die Wohnungen mal verkaufst, musst du auf einen etwaigen Gewinn Einkommensteuer zahlen, auch nach mehr als 10 Jahren noch; außerdem fällt darauf ggf. auch Gewerbesteuer an
  • Jedes Jahr zahlst du Gewerbesteuer, sofern der Gewinn aus der Vermietung höher als 24.500 EUR ist (§ 11 GewStG). Du musst in diesem Fall natürlich eine separate Gewerbesteuererklärung abgeben (also solltest du überlegen, ob du in der Lage bist, diese auch zu erstellen oder das Geld für einen Fachmann ausgeben willst, der das für dich macht).
  • Als Gewerbetreibender bist du automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer und zahlst jährlich IHK-Beiträge.

Aber als Gewerbe anmelden dürfen darfst du das auf jeden Fall, wenn du unbedingt willst. Klug ist es aber nicht.

Vermietung von Vermögen ist keine selbständige Tätigkeit und muss auch nicht angemeldet werden.

Du musst dir einen 'Gewerbeschein' holen und dann als Immobilienmakler tätig sein.

Zusätzlich zum Kommentar von blackleather:

 

Du könntest  zusätzlich zur Vermietung (die nicht gewerblich wäre) Dein Interesse am Handel mit hochwertigen Textilien (Beispiel) entdecken und aus Deiner eigenen Wohnung betreiben. Musst es aber schon ernsthaft betreiben.