Warum gilt in Deutschland "Täterschutz" vor "Opferschutz"?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich gebe dir recht, dass hier in Deutschland "Täterschutz vor Opferschutz" gilt. (Dies sagen auch Rechtsanwälte und Therapeuten!)

Ich selbst wurde Opfer und der Täter kam bisher so gut wie ungeschadet aus der Sache heraus. Täter können (da sie ja meist keine Zeugen, sondern Angeklagte sind) vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen und kommen damit durch. Bist du Opfer und bist im strafrechtlichen Prozess als Zeuge benannt, MUSST du die Wahrheit sagen, ansonsten erhältst du eine Strafe. Es ist zwar sowieso - in meinen Augen - klar, dass man die Wahrheit sagt, aber letztendlich ist es immer "im Zweifel für den Angeklagten". Auch wenn du Beweise hast... die Beweise reichen nie aus.

Ich habe mich von einem Therapeuten aufklären lassen über folgendes Szenario: Ein Täter ist ein Psychopath. Er wird von einem gerichtlich beauftragten Therapeuten/Psychiater befragt. Meine Frage war: Warum erhält ein Psychopath einen Freispruch und kann jedem etwas vorlügen ohne dass ihm etwas passiert? Und eine weitere Frage: Wenn der Therapeut/Psychiater erkennt, dass er lügt, warum geschieht nichts?
Ein Psychopath ist ein Blender. Er ist z.B. der freundliche Nachbar oder Kollege oder Bekannte etc.
Er kann sein wahres Ich gut verstecken, Menschen manipulieren, psychisch missbrauchen usw.
Wenn ein Psychopath zu einem gerichtlich beauftragten Therapeuten/Psychiater muss, geschieht folgendes:
1. Wenn ein Therapeut/Psychiater Zeit hat sich der Tätigkeit für das Gericht zur Verfügung zu stellen, hat er zu wenig Patienten und ist kein guter Therapeut/Psychiater, da er die Zeit dafür hat. Ein guter Therapeut/Psychiater ist voll ausgeplant.
2. Wenn ein Therapeut/Psychiater den Psychopathen befragt, darf er ihm nichts unterstellen - auch wenn der Therapeut/Psychiater die Unterlagen gelesen hat und anhand der Befragung weiß, dass der Psychopath lügt und er der Täter war, muss der Therapeut/Psychiater, solange der Psychopath kein Sterbenswörtchen über die Schuldzuweisung verliert, ihm "auf dem Papier" glauben und das so niederschreiben.
3. Hätte ein guter Therapeut/Psychiater Zeit um sich einer Sache für das Gericht zur Verfügung zu stellen, würde er den Täter "überführen" können, denn diese sind gut ausgebildet und wissen genau, wie man einem Täter in die Falle locken kann.
-> Das ist mitunter ein Grund, warum Psychopathen oft freigesprochen werden.

Ich habe mir einige Antworten durchgelesen und mein Kommentar dazu ist: Jeder der nicht selbst am persönlichen Leibe oder im Freundes-/Bekanntenkreis Erfahrung i.S. Opfer gemacht hat, sollte sich hierzu nicht äußern, da er keine Ahnung hat, wie die Realität aussieht, denn hier gilt tatsächlich: Täterschutz vor Opferschutz! Und wisst ihr warum? Weil früher viele Nicht-Täter falsch beschuldigt wurden und eine Strafe erhielten, deshalb wurde u.a. das Gesetz umgeschrieben zu "im Zweifel für den Angeklagten". Die Gerichte sind überlastet und nehmen sich zudem nicht mehr genügend Zeit um Tatbestände zu 100% nachzugehen - sie wollen meist nur den Fall hinter sich bringen.

Denkt alle daran: Opfer kann selbst eine starke und taffe Person werden.

Renguees 
Fragesteller
 27.03.2017, 16:06

Danke für deine Antwort und Sichtweise :-)

SchakKlusoh  31.07.2020, 22:55
deshalb wurde u.a. das Gesetz umgeschrieben zu "im Zweifel für den Angeklagten".

Dieser Rechtsgrundsatz geht auf das antike Griechenland zurück.

Von welchem Gesetz sprichst Du? Im deutschen Recht gibt es das nicht. In Österreich steht es in der Strafrechtsprozeßordnung.

SchakKlusoh  31.07.2020, 22:58
Jeder der nicht selbst am persönlichen Leibe oder im Freundes-/Bekanntenkreis Erfahrung i.S. Opfer gemacht hat, sollte sich hierzu nicht äußern, da er keine Ahnung hat

Das ist Subjektivismus

Das ist eine falsche Annahme. Zu deinem Mordfall, beim besten Willen fällt es mir schwer die Geschichte so zu glauben. Ich will dir hier nicht unterstellen dass du Unwahrheiten verbreitest, ich denke aber dass du zumindest nicht unwesentliche Fakten und Umstände weg lässt. Deine These ist falsch. Opferschutz und der Schutz eines Verdächtigen sind beide absolut unabhängig voneinander

Renguees 
Fragesteller
 19.07.2016, 19:09
Iflar  19.07.2016, 19:30
@Renguees

Dass der Artikel aus der BILD kommt, macht deine Argumentation nicht unbedingt glaubwürdiger! Eigentlich...ganz im Gegenteil sogar!

whabifan  19.07.2016, 21:34
@Renguees

Die Fakten im Zeitungsartikel unterscheiden sich deutlich von den deinen. Vom Prozess zb ist im Artikel nicht mal die Rede. Ich weiss echt nicht wo du da einen Skandal siesst.

Weil Deutschland ein Rechtsstaat ist auch in der Justiz und jeder Mensch ob verurteilt oder nicht Menschenrechte besitzt 

Und wenn die Beweise nicht ausreichen um das Gegenteil zu beweisen dann ist das halt so vor Gericht 

Nur weil dem Täter (in deinen Augen) Raum zur Erklärung gegeben wird (ein Rechtsgrundsatz in zivilisierten Gesellschaften) ist trotzdem kein Täterschutz vor Opferschutz.

Auch die unterstellte Förderung der Straftat lässt sich wohl kaum mit der Realität von Sühne, Strafe, Gefängnissen etc. vermitteln.

Renguees 
Fragesteller
 19.07.2016, 19:05

Wie gesagt, du kannst mir nicht behaupten, das in Deutschland kein Täterschutz gilt. Das Mädchen das ermordet wurde, war damals eine Mitschülerin von mir und ihr Freund war bei den Klassenkameraden auch teilweise bekannt. Er hatte nie den Eindruck gemacht, als ob er regelmäßig Drogen nimmt. Das ihm damit die Gefängnisstrafe entgangen ist, spricht Bände!

Wenn man solche Urteile liest, dann können das Leute so auffassen, das man sich eben in Deutschland hervorragend durchlügen kann und wie man sieht, klappt das auch mit Erfolg!

Ursusmaritimus  19.07.2016, 19:12
@Renguees

Es ist jedem Täter freigestellt (und sein Recht) sich im Besten Licht darzustellen. Das machst auch du bei jeder (erwischten) Schwarzfahrt. Manchmal glaubt man dem Täter, aber ist dies dann "Täterschutz" oder die Grenze der Justiz? Würde man nicht bei Schuldunterstellung Unschuldige in den Knast schicken?

IanGaepit  19.07.2016, 19:12
@Renguees

Es ist die Frage ob du das Urteil auch wirklich gelesen hast. Normalerweise ist dort eine tiefgreifende Begründung vorhanden, wieso die Richter auf diese Weise entschieden haben.

Da du auch mit Anekdoten argumentierst, benutze ich diese auch
einmal. Ich kenne verschiedene Leute die in ihrer Freizeit, auch
"härtere Drogen" konsumieren, allerdings z.B. bei der
Arbeit nicht den Eindruck machen, sie würden häufiger solche
verwendeten, oder wären gar abhängig. Subjektive Eindrücke können
täuschen. Vielen Menschen fällt es gar nicht so schwer, so etwas
nicht unbegrenzt, aber durchaus über einen langen Zeitraum zu
verbergen.

IanGaepit  19.07.2016, 19:22
@Renguees

Zunächst mal für die Adblock User unter uns:


http://m.bild.de/regional/muenchen/mord/maedchen-bekommt-messer-in-hals-gestorben-mord-40071488.bildMobile.html


Danke sehr. Laut dem Beitrag ist dieser Adrian vorerst in einer Anstalt untergebracht, nicht wegen des Drogenkonsums, sondern weil er auf der Wache durchdrehte. Zudem ist so wie ich das verstehe, noch gar kein Urteil ergangen. Du hast also allein in deinen bisherigen Texten schon mehrere Falschinformationen zum Fall verbreitet.

Iflar  19.07.2016, 19:29
@Renguees

Täterschutz ist ein Recht eines Menschen! Wenn du Grundrechten einer aufgeklärten Gesellschaft nicht akzeptieren kannst, musst du wohl auswandern!

Was ein Blödsinn!

In Deutschland wir sich im Namen einer sachlichen Rechtsstaatlichkeit darum bemüht, alle von einer Straftat betroffen Menschen vor Gericht gleichwertig, menschlich zu behandeln. Solange ein Straftatbestand nicht glasklar nachgewiesen werden kann, kann auch nicht(wie von dir erhofft) in vollem Maße sanktioniert werden. Dass die vollen Menschenrechte Täter wie auch Opfer eingeräumt werden ist kein Zeichen eines schwachen Staates, sondern Zeichen eines aufgeklärten, menschlichen Staates! 

Wenn dir das nicht passt, kannst du bspw. gerne in die USA, Russland, China, Nordkorea. Da kriegt jeder Täter eine ihn seiner Würde verletzende Strafe, unabhängig davon, ob er die Straftat wirklich begangen hat bzw. wieso er diese begangen hat.

Mit Respekt und Menschlichkeit vor Gericht behandelt zu werden, ist ein Rechtsanspruch in Deutschland! Es ist keine Gnade, wie viele dir gleichgesinnte denken... Wenn du knallharte Strafen willst, dann wander aus. Das Mittelalter ist hier vorbei. 

Übrigens: Gefängnisstrafen nützen nur den Opfern, nie aber den Tätern . Gefängnisse sind Bauten für den Opferschutz! 

Also ich persönlich habe GARKEIN MITLEID mehr, wenn in Deutschland Vergewaltigungen oder Morde passieren, weil ich langsam kapiert habe, das der Staat sowas FÖRDERT.

Da ist aber jemand gereizt...

Pr1nzAlbert  19.07.2016, 23:56

In Deutschland wir sich im Namen einer sachlichen Rechtsstaatlichkeit
darum bemüht, alle von einer Straftat betroffen Menschen vor Gericht
gleichwertig, menschlich zu behandeln.

Du weißt aber schon was es bedeutet, wenn in deinem Zeugnis steht: "er bemühte sich".

Alle sind gleich, nur manche sind gleicher.

Wenn dir das nicht passt, kannst du bspw. gerne in die USA, Russland, China, Nordkorea

Auf diese Art wurden in der DDR Regimekritiker abgekanzelt. "Geh doch in den Westen wenns dir hier nicht passt" - Sehr sachlich, aufgeklärt, menschlich und würdevoll, da du ja auf diese Adjektive in deinem Artikel so viel Wert legst.