Wheelie´s, burnout´s, stoppie´s legal?

5 Antworten

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Hallo M1lchk4ff33,

was die Burnout´s und Stoppies´s angeht, kannst Du noch recht glimpflich davon kommen, das wäre nur unnötiger Lärm für laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur wie folgt geahndet wird:


Tatbestandsnummer: 130100

Tatvorwurf:: Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat

Verwarnungsgeld 10,00 Euro


Ein Wheelie kostet ein wenig mehr, wenn Du durch den Wheelie andere Verkehrsteilnehmer gefährdest.


Tatbestandsnummer: 101500

Tatvorwurf: Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten +) dadurch Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 50,00 Euro


In beiden Fällen kommst Du noch mit einem Verwarnungsgeld von 10,00 bzw. 50,00 Euro davon, erhältst aber keine Punkte in Flensburg, erhältst auch kein Fahrverbot und es erfolgt auch kein Eintrag als A oder B - Verstoß. Allenfalls eine Verdopplung der 10,00 bzw. 50,00 Euro wäre möglich, da die Regelsätze nur bei fahrlässiger Begehung gelten und bei Vorsatz zu verdoppeln sind.

Problematisch wird es, wenn durch Deine Aktion Jemand verletzt wird.

In dem Fall würde Dich mindestens ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage erwarten:


§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


In der Nebenfolge wäre gem. § 69 StGB der Entzug der Fahrerlaubnis und gleichzeitig gem. § 69a StGB eine Sperre von 6 Monaten bis zu fünf  Jahren möglich.

Schöne Grüße
TheGrow  

Ein Stoppie macht im Grunde keinen Lärm, also auch keinen unnötigen.

Generell gilt, dies ist abhängig von Beamten und ggf dem Richter.

All diese dinge sind eher in einer Grauzone gelagert.

Eins Wheelie oder stoppi ist dann strafbar, wenn du daurch andere Verkehrsteilnehmer Gefährdest. Wird dann Als "Gefährlicher eingriff in den Straßenverkehr" oder "Grpbfahrlässige Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" geahndet. Halte dich dabei einfach von der Polizei fern und Baue bei den Tricks keine Unfälle, dann erwartet dich auch keine Strafe.

Ein Burnout jedoch ist auf öffentlichem Grund Strafbar, wenn auch nur als Ordnungswiedrikeit Wegen "Umweltbelastung durch Luftverschmutzung und Lärm" und "Vorsätzliche Verschmutzung der Fahrbahn durch einen Verkehrsteilnehmer". Letzteres kostet dich Sogar ein Punkt wenn dir dadurch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nachgewiesen werden kann.

MFG

Direkt verboten sind diese 3 Dinge nicht. 

ABER:
Kommt es z.B. bei einem Wheelie oder einem Stoppie zu einem Unfall mit Fremdschaden, dann gibt es im Regelfall mindestens ein Teilschuld, da einem vorgeworfen wird, dass man aufgrund des Wheelies bzw. des Stoppies sein Fahrzeug nicht vollständig unter Kontrolle hatte und die Reaktionszeit ggf. dadurch negativ beeinflusst wurde. 
Zum Thema Burnout... ein Burnout an sich ist nicht verboten. Allerdings kann man dich wegen dem vermeidbaren Motorlärm, der Rauch- und Geruchsentwicklung und der Beschädigung des Untergrunds anzeigen. Ich würde es also nicht unbedingt dort machen, wo es viele Leute sehen oder wo du die gepflasterte Hofeinfahrt eines fremden Grundstückseigentümers mit Gummi verzierst. 
Es gilt aber für alle 3 Fälle: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du in irgendeinem Industriegebiet wo wenig Verkehr ist ein Paar Wheelies oder Stoppies übst oder du deinen abgefahrenen Hinterreifen abbrennst, wird da niemand was sagen. In Wohngebieten oder in der Stadt würde ich es allerdings lassen, selbst an der Ampel. Man weiß nie wer es alles sieht... 

Beim Stoppie wüßt ich jetzt ned was man dir da vorwerfen könnte. Es sei denn du gefährdest nachfolgenden Verkehr. Aber das gilt immer für starkes Abbremsen, daß man auf nachfolgende Verkehrsteilnehmer achten muß.

Wheelies sind nicht explizit verboten, aber manchmal versuchen übereifrige Gesetzeshüter daraus eine prinzipielle Gefahr für den Verkehr abzuleiten. Gehen damit aber regelmäßig baden. Eine Gefährdung muß schon noch im Einzellfall nachgewiesen werden. 

Burnout....na das sollte doch von selbst klar sein, daß das emittieren von verdampftem Gummi gegen jede erdenkliche Umweltschutzregel verstößt.

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