Warum gelten gegenüber GmbH's strengere Publizitätsvorschriften als für eine Kommanditgesellschaft?

2 Antworten

Ich hätte jetzt gesagt, da eine KG eine Personengesellschaft ist und immer einen Vollhafter hat, eine GmbH dagegen eben nur beschränkt haftet. Die Gläubiger hätten bei der GmbH dann einen sehr großen Nachteil, wenn sie auch nur so publizieren müsste wie eine KG.

Die strengere Publizitätsvorschriften sollen dem Gläubigerschutz dienen.

Die GmbH haftet nur mit Ihrem Gesellschaftsvermögen, eine darüberhinausgehende Haftung ist normalerweise ausgeschlossen.

Bei der KG (also nicht der GmbH & Co KG) gibt es Vollhafter und Teilhafter. Der oder die Komplementäre (Vollhafter) haften mit ihrem gesamten Vermögen.