Warum dürfen leute die vor einem bestimmten tag geboren sind ohne Führerschein z.B. mofa fahren?

7 Antworten

Das ist halt so, nennt sich Besitzstandswahrung. Das Gesetz war eben zu der Zeit als der Führerschein gemacht wurde so, da kann man im Nachhinein schlecht den Leuten die Fahrerlaubnis entziehen.

Warum nicht ? Sie können ihnen doch nicht einfach die Fahrerlaubnis entziehen nur weil das Gesetz geändert wurde.

Wenn jetzt eine neue schwerere Abiturprüfung eingeführt wird sollen dann alle die die einfache geschrieben haben, das Abitur entzogen bekommen ?

ich sage ja auch nicht das die Leute nicht mehr fahren dürfen nur zb meine Oma ist noch nie in ihrem Leben mofa gefahren wen die sich auf ein mofa setzt und los fährt ist sie eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer

@ANDKNO

Ja aber früher hatte man den Mofa Führerschein nunmal wenn man den Autoführerschein gemacht hat. Viele sind dann bestimmt auch damit Mofa gefahren und du kannst den Leuten doch jetzt nicht die Fahrerlaubnis dafür entziehen, was sie damals rechtmäßig erworben haben.

trotzdem hätte man das anders regeln sollen

@ANDKNO

Wie ? Alle eine Prüfung machen lassen ob sie wirklich fahren können ? Wer sollte das bezahlen ?

Wenn man das bei allen Dingen so machen würde wären das Staatsausgaben, die nicht zu stemmen wären.

Die Elektronik ist in vielen alten Häusern ist z.B. auch nicht mehr sicher. Es fällt aber unter Bestandsschutz, da niemand das bezahlen könnte.

Das ist schon gut so wie das mit dem Führerschein ist.

Die Gesetze wurden eben geändert und du kannst jemanden nicht plötzlich die Fahrerlaubnis deswegen entziehen. In ein paar Jahren regelt sich das dann wieder von selbst.

Erstens brauchst du zum Fahren eines Mofas keinen Führerschein sondern eine Prüfbescheinigung. Zweitens gilt, alle Menschen welche vor dem 1.4.1980 15 Jahre alt waren brauchen keine solche Bescheinigung weil es vorher diese nicht gab. Erst mit zunehmendem Verkehr und damit gestiegenen Unfallzahlen machte es notwendig die Mofafahrer daraufhin zu unterrichten. Dass die vorhergeborenen dies nicht brauchen fällt unter den Bestandsschutz. Genauso wie diese Damen und Herren Anhänger fahren dürfen und Fahrzeuge bis 7,49 to ohne zusätzliche Prüfungen.

Führerschein ist das selbe wie eine Pfüfbescheinigung nur beim einen muss man theoretisch und Praxis beim anderen nur theori machen so wurde mir das erklärt

@ANDKNO

Dann hat man Dir das falsch erklärt:

Eine Fahrerlaubnis ist das was in §6 der FEV an Fahrerlaubnisklassen aufgefühhrt ist, für ein Mofa benötigt man keine Fahrerlaubnis sondenr nur die Prüfbescheinigung.

Das hat auch den entscheidenden Vorteil, dass die Prüfbescheinigung zum Führen eines Mofas auch weiter Gültigkeit hat, wenn eine Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Das nennt sich Bestandschutz,

Am 01.04.1980 wurde die damalige StVZO bezüglich Regelungen des Fahrerlaubnisrechts geändert (damals war das Fahrerlaubniswesen in den §§ 1-16 der StVZO geregelt, heute sind diese erloschen und 2007 in die FEV ausgelagert)

Ab dem 01.04.1980 benötigte man zum Führen eines Mofa eine Prüfbescheinigung und zum Führen eines Leichtkraftrades die (damals) neu eingeführte Fahrerlaubnisklasse 1b. (heute A1)

Wer vor dem 01.04.1980 aber die Berechtigungen schon hatte, behält diese natürlich, sie werden diesen Personen nicht entzogen, eben Bestandschutz.

Vor dem 01.04.1980 durfte man ein Leichtkraftrad mit dem Pkw Führerschein fahren. Wer vor dem 01.04.1980 also eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besaß, darf auch weiterhin sein LKRAD nutzen.

Durch diesen "Bestandschutz" bekommen Leute, die vor dem 01.04.1980 eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 erworben haben, diese auch in Klasse B, A1 (und C1E) umgeschrieben.

Hier war Voraussetzung dass man zum Führen des LKRAD im Besitz einer FE sein mußte, also ist dabei entscheidend der Besitz der FE vor dem 01.04.1980 und nicht das Geburtsdatum.

Ein Mofa durfte vorher ohne eine besondere Erlaubnis (Prüfbescheinigung) ab einem Alter von 15 Jahren gefahren werden.

Entscheiden war einzig der Umstand 15 Jahre alt sein zu müssen.

Das dürfen diese Personen auch weiterhin. Wer also am 01.04.1980 schon 15 Jahre alt war, der durfte auch weiterhin Mofa fahren.

Demnach waren diese Leute alle vor dem 01.04.1965 geboren worden

Dazu gibt es in diesem Bereich genügend weitere Beispiele:

  • Pkw Führerschein vor 01.01.1998 als Klasse 3 (gilt für Fzg bis 7,5t und Anhänger) => Umschreibung C1E
  • Lkw Führerschein vor 01.01.1998 als Klasse 2 (gilt auch für Omnibusse ohne Fahrgäste) Umschreibung CE 172
  • Pkw Führerschein vor 19.01.2013 als Klasse B (gilt auch für dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A)