Ist es erlaubt als Verein ein Gewinnspiel (wie beschrieben) zu veranstalten?

3 Antworten

Es handelt sich in der Tat um ein Gewinnspiel und nicht um ein Glücksspiel, da die Teilnahme kostenfrei möglich ist.

Gewinnspiele können durchgeführt werden ohne das es dazu einer behördlichen Erlaubnis bedarf.

"Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.""Das Geld fließt in unsere Vereinsarbeit" Wo kommt das Geld dann her?

Das Geld für die Kalender, Tassen, Postkarten usw, die wir ja parallel dazu verkaufen 😀

Das ist vielleicht unglücklich formuliert.

@Rosalie3893

das solltet Ihr mit dem Finazamt regeln, denn ich nehme an, es es ein eingetragener Verein ist.

Was hat denn das Finanzamt mit dem Gewinnspiel zu tun. Unsere Finanzen regelt unser Kassier... und solange wir unter einem bestimmten Betrag bleiben bzw die Gelder zweckgebunden sind müssen wir keine Steuern bezahlen... darüber halt schon. Aber mit dem bisschen was wir mit dem Verkauf dieser Artikel einnehmen sind wir nicht über dem Freibetrag. Es geht mir darum welche Regeln in Deutschland bei Gewinnspielen/Verlosungen zu beachten sind.

Als gemeinnütziger Verein, der ihr ja hoffentlich seit, könnt ihr das so machen.

Ja wir sind ein gemeinnütziger Verein.