Warum dürfen Frauen vor Gericht ihren Hut aufbehalten, Männer aber nicht?

7 Antworten

Eine Ungleichbehandlung ist durchaus zulässig, sofern es sachliche Gründe dafür gibt. Zum Beispiel bei der Bundeswehr, wo Soldatinnen nur eingeschränkt aufgenommen werden, oder für die Arbeit in Frauenhäusern, wo Männer zur seelischen Betreuung nun einmal ungeeignet sind.

Hier ist es so, dass es gesellschaftlich üblich ist, dass Männer ihre Hüte in Räumen ablegen müssen, Frauen hingegen nicht. Hier wird lediglich von ALLEN Personen verlangt, dass sie sich diesen Anstandsregeln unterwerfen - was sich halt für Männer anders auswirkt.

Es geht bei der Frage nicht um "Anstandsregeln", oder was "gesellschaftlich üblich ist", sondern um die gesetzliche Legitimation dieser Vorgabe.

@Seebruecke

Sorry, verstehe das Problem nicht. Der Richter hat das Recht, Ordnung und Anstand im Gerichtssaal durchzusetzen. Das reicht aus.

@Ratirat

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Ein Richter kann im Prozeß eine Kopfbedeckung als Mißachtung des Gerichts deuten. Ein pauschales Kopftuchverbot vor Gericht ist bei einem aus religiösen Gründen getragenen Kopftuch oder Schleier somit unzulässig. Es muss von Fall zu Fall einzeln entschieden werden.

So hat Ende Juni auch das Bundesverfassungsgericht, das einen entsprechenden Fall als besonders "gewichtig" bewertet hat, geurteilt. Geklagt hatte eine Muslimin, der ein Richter vor gut zwei Jahren die Teilnahme am Prozeß gegen ihren Sohn verboten hatte, wenn sie ihr Kopftuch nicht ablegt, da er keine Kopfbedeckung im Gerichtssaal dulde.

Das sei, so das Berliner Bundesverfassungsgericht, willkürlich und habe die Muslimin in ihren Grundrechten verletzt. Er habe sie nicht nach den Gründen für ihr Kopftuch gefragt, zudem sei sie aufgrund ihres Erscheinungsbildes als Muslimin erkennbar gewesen. Der Richter hätte erkennen müssen, daß die Frau ihr Kopftuch nicht trug, um dem Gericht gegenüber Mißachtung auszudrücken,

Dennoch muß eine Frau auch mit Kopftuch eindeutig zu identifizieren sein; ein Gesichtsschleier etwa ist mit diesem Urteil nicht gedeckt.

Das Urteil gilt im Übrigen nur für Zuhörerinnen eines Prozesses, nicht für die am Prozeß teilnehmenden Personen.

Deine Antwort ist zwar interessant, sie beantwortet aber meine Frage nicht. Ich hatte ausdrücklich einen Hut, den Frauen aber nicht Männer im Gericht aufbehalten dürfen, zum Thema gemacht. Dass es sich bei religiösen Kopfbedeckungen anders verhält, war mir schon klar. Leider hast auch du meine Frage nicht beantworten können.

@Seebruecke

Definitiv dürfen Frauen keine Kopfbedeckung tragen - ausser der Richter erlaubt dies.

Es gibt keine Verpflichtung seinen Hut abzusetzen, es ist aber ein Zeichen der höflichkeit. Wenn Frauen ihren Hut auflassen kommt das auch bei den Richtern schlecht an.

das kommst darauf an, wie gross der hut ist und ob die frisur durcheinander gerät.

Auf jeden Fall! Ich bastel mal ein paar Schilder für die Demonstration vor dem Reichstag! Das müssen wir ändern!

Jawoll!!!!!!

@uschi28

Daumen hoch! Denn so darf es in unserem Land nicht weitergehen. Ein Skandal, der die Republik erschüttern wird! Da müssen endlich Köpfe rollen.......