Wartesemester: Kindergeld und krankenversichert?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bis zum 23. Geburtstag kann man kostenlos über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern versichert werden (bei Privatversicherungen kann es unterschiedliche Regelungen geben). Voraussetzung ist, dass die monatlichen Einnahmen 375 bzw. 400 Euro nicht übersteigen. Kindergeld zählt hierbei nicht als Einnahme. § 10 SGB V

Die Voraussetzungen für das Kindergeld ab 18 sind hier beschrieben:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

Gruß

RHW

Vielen Dank für diese hilfreiche Info!

@RHWWW

Danke für den Stern!

Kindergeld wirst du wahrscheinlich keines bekommen, denn ) Übergangszeit Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten z. B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung gewährt werden. ( quelle: arbeitsagentur) ,denn ich nehme an du musst länger als 4 Monate warten.

Mit einem Wartesemester kommst du da nicht weit. Am besten machst du eine Ausbildung (sinnvoll wäre eine medizinische). Da du dieses Jahr wohl an keinen Ausbildungsplatz mehr kommst, müsstest du nächstes Jahr anfangen und hättest nach der Ausbildung dann schon ~8 Wartesemester. Damit könntest du eventuell einen Studienplatz in Medizin bekommen.

Meiner Meinung nach verhält es sich mit Kindergeld und Versicherung so: Während einer Ausbildung und auch im anschließenden Studium bekommst du Kindergeld (bis zum 25. Lebensjahr). In den Zwischenzeiten, in denen du also in keinerlei (Aus-)Bildungsverhältnis bist, bekommt man nur noch ein paar Monate Kindergeld, aber nicht dauerhaft. Krankenversichert bist du während der Ausbildung, in Zwischenzeiten durch das Arbeitsamt (wenn du dich arbeitssuchend meldest, was du tun solltest) und im Studium dann wieder über die Eltern (bis zum 25. Lebensjahr).

Da sprichst du wohl besser mit den Mitarbeitern des Amtes

Kindergeld gibt es in der Zeit nicht. Wie das mit der Familienversicherung aussieht weiß ich nicht. Am besten morgen bei der KK anrufen. (Aber mit deinem Notendurchschnitt: wie lange willst du warten???? Ein halbes Leben bei dem Durchschnitt? Such dir doch einen anderen Beruf und starte durch!)

VIELLEICHT möchte er ja auch gar nicht studieren oder arbeiten, aber ich habe gerade eine Wartesemester wird gesellschaftlich eher akzeptiert als ich bin arbeitslos ( und evtl faul.)

@Indivia

Lol, wie kommt ihr denn darauf? Ein Wartesemester bedeutet der Gesellschaft GAR NICHTS. Das steht in keiner Bewerbung. Im schlimmsten Fall denkt ein potentieller Arbeitgeber, dass das "Wartesemester" schlichtweg 6 Monate rumgammeln und arbeitslos-sein war.