Kindergeld und Arbeitslos während Wartesemester?

2 Antworten

Kindergeld nein, beim Arbeitsamt melden ja- und wenn es nur für die Ausfallzeit Rente ist.

Falls Du damit meinst, dass Du als freiwilliger Helfer in Taizè arbeiten wirst, besteht vorerst kein Anspruch auf Kindergeld.

Anspruch besteht, wenn Du bis 21 arbeitsplatzsuchend gemeldet bist. Da müsstest Du aber tatsächlich suchen.

Es besteht auch Anspruch, wenn Du ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist oder glaubhaft machst, dass Du zum nächstmöglichen Beginn einen Ausbildungsplatz suchst. Auch dabei müsste es auch tatsächlich für Dich möglich sein, diese Ausbildung zu beginnen. Du darfst nicht anderweitig gebunden sein. Nach deiner Beschreibung besteht Anspruch ab Bewerbung um den Studienplatz zum nächstmöglichen Beginn bzw. Mitteilung an die Familienkasse, dass Du Dich bewerben wirst, wenn es noch nicht möglich ist.

"10Kann eine Bewerbung nicht abgegeben werden, z. B. für Studierwillige, weil das Verfahren bei der SfH (vormals ZVS) noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen."

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013