Heiz-/Warmwasser Kostenabrechnung: Anpassung der Vorauszahlung rechtens?

5 Antworten

Rufe bei denen doch an und lasse die Vorauszahlung anpassen. Evtl. geht das auch online.

Als Mieter bist Du berechtigt die Vorauszahlungen nach einer Abrechnung selbst anzupassen.

Guthaben : 12 = Betrag um den die bisherigen Vorauszahlungen verringert werden dürfen.

Bisherige Vorauszahlungen -
Betrag um den die bisherigen Vorauszahlungen verringert werden dürfen = neuer monatlicher Vorauszahlungsbetrag

Kurze Mitteilung in Textform an den Vermieter das Du ab Monats x nur monatlich ... € für Betriebs- und Heizkosten zahlst, fertig.

Vorausgesetzt Du zahlst Heiz- und Warmwasserkosten direkt an den Vermieter.

Eine Anpassung ist natürlich rechtens, die Literatur ist doch voll davon. Es müssen nur je nach Gericht diverse Vorgaben erfüllt sein und Dein Fall wäre hier bei uns gar nicht möglich. Da achten die Mieter schon drauf.

 Viel Glück.

Die Anpassung der Vorauszahlung ist von beiden Parteien möglich bzw. zulässig. Das  ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung. Voraussetzung, dass die Anpassung vorgenommen werden darf, ist die inhaltlich und formal korrekte Abrechnung.

Ein Guthaben, wie bei dir, wird durch 12 geteilt.  Das Ergebnis ist der Betrag um den du künftig deine monatliche Vorauszahlung kürzen darfst. Informiere deinen Vermieter darüber schriftlich per Einwurfeinschreiben, dass du so verfahren wirst.

Eine Anpassung auf Vorrat ist unzulässig (seitens des Vermieters.)


Das ist ja eigentlich im eigenen Interesse. Oder willst du lieber im nächsten Jahr nachzahlen?